Priorität (lateinisch prior, deutsch der Vordere) bezeichnet im Allgemeinen den Vorrang einer Sache. Dabei kann der Rang sich aus der zeitlichen Reihenfolge von Ereignissen ergeben (Dringlichkeit) oder umgekehrt eine Reihenfolge aufgrund einer Bewertung (Priorisierung) festgelegt werden.
Beispiele für Ersteres sind das Prioritätsrecht, wo es für die Zuerkennung des gewerblichen Schutzrechtes auf eine frühe Anmeldung ankommt, und die biologische Prioritätsregel, wonach der vom Erstbeschreiber eingeführte Name für ein Taxon verwendet werden sollte.
Im umgekehrten Fall kann für die Bewertung, welche Aufgabe zuerst bearbeitet wird, sowohl die Wichtigkeit als auch die Dringlichkeit berücksichtigt werden, etwa im betrieblichen oder privaten Zeitmanagement oder im Prozess-Scheduling von IT-Systemen. Die sich ergebende Reihenfolge muss nicht zeitlich sein. So entscheidet in der chemischen Nomenklatur der Rang eines Strukturelements eines Stoffes über dessen Position im Namen des Stoffes.