Toggle menu
Toggle personal menu
Not logged in
Your IP address will be publicly visible if you make any edits.

Privatstiftung

From Wickepedia
File:Organigramm Stiftung.jpg
Organigramm Stiftung

Eine Privatstiftung ist in Österreich eine juristische Person, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.[1]

Gesetzliche Regelung

Rechtsgrundlagen sind das Privatstiftungsgesetz (PSG)[2] und das Sparkassengesetz sowie die (meist alten) Fonds- und Stiftungsgesetze der Bundesländer und des Bundes.

Die Privatstiftung wird durch eine zu beurkundende Stiftungserklärung errichtet und entsteht mit der Eintragung in das Firmenbuch (§ 7 PSG).

Als wesentlicher Unterschied zu anderen Europäischen Stiftungsrechten kann eine österreichische Privatstiftung einen rein privatrechtlichen Zweck aufweisen, dies weist Ähnlichkeiten zur historischen Rechtsform des Familienfideikommisses auf.[3] Österreichische Stiftungen dienen im Wesentlichen der Verwaltung von Vermögen, dem gestifteten Stammvermögen. Sie dürfen – im Unterschied zur Stiftung bürgerlichen Rechts nach deutschem Recht – keine gewerbsmäßige Tätigkeit betreiben. Privatstiftungen können gemeinnützig sein, müssen es aber nicht. Überwiegend werden sie zu privatnützigen Zwecken errichtet. Mischformen nennt man doppelnützig.

Die Privatstiftung muss einen Vorstand haben, der aus mindestens drei Personen besteht. Begünstigte, deren Ehegatten und nahe Angehörige können nicht Mitglied des Stiftungsvorstands werden. Anders als zum Beispiel in Deutschland ist es also nicht möglich, dass sich der Stifter zum Alleinvorstand bestellt und auf diese Weise die Ausschüttungen an seine Familie steuert.

Wird Vermögen auf eine privatnützige Privatstiftung übertragen, kommt ein ermäßigter Steuersatz zur Anwendung (Stiftungseingangssteuer). Bei der Ausschüttung von Mitteln an die Begünstigten muss die Privatstiftung auf den ausgeschütteten Betrag Kapitalertragsteuer für Rechnung des Begünstigten an das Finanzamt abführen. Im Ergebnis wird also die Übertragung auf die Stiftung gering besteuert und es kommt zu einer nachgelagerten Besteuerung bei der Ausschüttung.

Siehe auch

Literatur

  • Christian Gassauer-Fleissner, Christian Grave: Stiftungsrecht – Privatstiftungsgesetz, Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz sowie Landes-Stiftungs- und Fondsgesetze (Auszüge aus Sparkassengesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz und ORF-Gesetz) mit erläuternden Bemerkungen und Entscheidungen. 2. Auflage, Manz Verlag, Wien 2008.

Weblinks

Commons: Stiftungen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Privatstiftung Wirtschaftskammer Österreich, 9. Juli 2019.
  2. Bundesgesetz über Privatstiftungen (Privatstiftungsgesetz–PSG) RIS, abgerufen am 12. Dezember 2019.
  3. Elisabeth Scheuber: Die „Familien-Versorgungsstiftung“ – Eine Wiederbelebung der Familienfideikommisse? In: Constanze Fischer-Czermak, Andreas Kletecka, Martin Schauer, Wolfgang Zankl (Hrsg.): Festschrift Rudolf Welser - Zum 65. Geburtstag (= MANZ Verlag Wien [Hrsg.]: Verschiedenes. Nr. XVI). 1. Auflage. MANZ Verlag Wien, Wien 2004, ISBN 3-214-14932-6, S. 931 (1288 S.).