Das Privilegium Denominandi war das vom Kaiser oder Landesfürsten erteilte Vorrecht, sich nach den aktuellen Gütern und späterem Besitz zu nennen und zu schreiben.
Die Formen waren u. a.:
- Familienname von/zu Ortsname
- Titel von/zu Ortsname
- Titel von Familienname zu Ortsname
- Familienname/Titel von Ortsname 1 und Ortsname 2