Das Reichsamt für deutsche Einwanderung, Rückwanderung und Auswanderung (Reichswanderungsamt) war eine Behörde des Reichsinnenministeriums zur Zeit der Weimarer Republik.
Es existierte vom 7. Mai 1919 bis 1. April 1924. Von 1897 bis 1924 war für Auswanderer aus dem Deutschen Reich eine Beratung vorgeschrieben, diese erfolgte in den Zweigstellen des Reichswanderungsamtes, so widmete es sich der Migrationslenkung.[1]
Literatur
- Karl Lellbach: Reichswanderungsamt, in: Paul Herre, Kurt Jagow (Hrsg.): Politisches Handwörterbuch. Leipzig : K. F. Koehler, 1923, Band 2, S. 466f.
Einzelnachweise
- ↑ Jochen Oltmer: Migration und Politik in der Weimarer Republik, S. 73