Das Ministerialblatt des Reichsministers des Inneren bzw. ab 1936 Reichsministerialblatt der inneren Verwaltung (RMBliV.) war im Deutschen Reich zur Zeit des Nationalsozialismus eine Veröffentlichung des Reichsministeriums des Innern.[1] Es veröffentlichte verschiedene Rechtsvorschriften des Ministeriums für den gesamten Dienstbereich des Ministeriums und allgemeine Bekanntmachungen aus den zeitnahen Veröffentlichungen.
Geschichte
Das Reichsblatt trat die Nachfolge des seit 1840 bestehenden Ministerialblatts für die Preußische Innere Verwaltung an. In einem Runderlass vom 12. November 1935 wurde festgelegt, dass das Reichsblatt nicht ein Blatt für Nachrichten war, sondern für Weisungen bestimmt.
Gliederung und Inhalte
Das Reichsblatt wurde in zwei Ausgaben herausgegeben.
- Ausgabe A wurde zweiseitig bedruckt.
- Ausgabe B wurde nur einseitig bedruckt, um sie geeignet in der Aktenheftung zu verwenden.
Die Inhalte des Reichsblatts bestanden aus zwei Teilen. Es gab einen amtlichen Teil und einen nichtamtlichen Teil. Im amtlichen Teil veröffentlichte der Reichsinnenminister Rechtsverordnungen wie Ausführungsverordnungen (AusfVO) zu Gesetzen, Verwaltungsvorschriften, Runderlasse, Amtliche Bekanntmachungen, und Dienstanweisungen.[2] Weiterhin wurden in diesem Teil auch persönliche Angaben veröffentlicht. Im nichtamtlichen Teil erschienen Stellenausschreibungen der Gemeinden und Buchbesprechungen.