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Reichsvögte wurden im Heiligen Römischen Reich bis 1806 vom König eingesetzt und übernahmen in den ihn zugeteilten Gebieten juristische Pflichten. Die Aufgabe der Reichsvögte war es, die Einhaltung der Gesetze im Reich zu sichern.[1]
Aufgaben
Ein Reichsvogt war immer einer bestimmten Region zugeteilt. Dabei konnte es sich um eine Abtei oder ein Gebiet zusammenhängender Krongüter handeln. In diesem Gebiet diente der Reichsvogt als Verwalter und Hochrichter. Die Reichsvögte waren für Ordnung und Gerechtigkeit in ihren Vogteien verantwortlich und wurden vom König beziehungsweise Kaiser persönlich eingesetzt.[2]
Historischer Hintergrund
Ursprünglich waren Vögte Laien, die vor Gericht andere Menschen schützten und sie vertraten. Die Wortherkunft vom lateinischen Advocatus, das soviel wie Beistand bedeutet, wurde im Laufe der Zeit abgewandelt. Unter fränkischer Herrschaft wurden Vögte zu hohen juristischen Instanzen und übernahmen gleichzeitig Aufgaben als Verwalter.[3]
Einzelnachweise
- ↑ www.Rechtslexikon.net: Reichsvogt – Rechtslexikon. Abgerufen am 29. März 2017.
- ↑ Reichsvogt. In: Academic dictionaries and encyclopedias. (deacademic.com [abgerufen am 29. März 2017]).
- ↑ Konradin Medien GmbH, Leinfelden-Echterdingen: Reichsvogt aus dem Lexikon. In: wissen.de. Abgerufen am 29. März 2017.