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Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz

Dieser Artikel existiert auch als Audiodatei.
From Wickepedia
Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz
Basisdaten
Titel: Gesetz zur Übertragung der Aufgaben für die Überwachung der Rinderkennzeichnung und Rindfleischetikettierung
Kurztitel: Rinderkennzeichnungs- und Rindfleischetikettierungsüberwachungs­aufgabenübertragungsgesetz
Abkürzung: RkReÜAÜG M-V
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Mecklenburg-Vorpommern
Rechtsmaterie: Agrarrecht, Lebensmittelrecht
Fundstellennachweis: GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 7847-2
Erlassen am: 19. Januar 2000
(GVOBl. M-V S. 22)
Inkrafttreten am: 12. Februar 2000
Außerkrafttreten: 29. Mai 2013
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Rindfleisch­etikettierungs­überwachungs­aufgaben­übertragungs­gesetz (RflEttÜAÜG) war im Jahre 1999 im deutschen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern Teil eines Gesetzesvorhabens mit dem vollständigen Namen Rinderkennzeichnungs- und Rindfleisch­etikettierungs­überwachungs­aufgaben­übertragungs­gesetz (RkReÜAÜG, !?! anhören?/i). Dieses Gesetz sollte die Übertragung der Überwachungsaufgaben der Etikettierung von Rindfleisch und der Kennzeichnung von Rindern regeln.

Bei der Einbringung des Gesetzes in den Landtag nahmen die Abgeordneten das Gesetz (Regelung) nicht wirklich ernst. Der mecklenburg-vorpommersche Landwirtschaftsminister Till Backhaus entschuldigte sich daraufhin für die „mögliche“ Überlänge des Gesetzestitels[1]. Das tatsächlich am 15. Dezember 1999[2] beschlossene Gesetz heißt Gesetz zur Übertragung der Aufgaben für die Überwachung der Rinderkennzeichnung und Rindfleischetikettierung, der amtliche Kurztitel (Kurzform) lautet Rinderkennzeichnungs- und Rindfleisch­etikettierungs­überwachungs­aufgaben­übertragungs­gesetz. Das Gesetz wurde am 29. Mai 2013 aufgehoben.[3]

Rindfleisch­etikettierungs­überwachungs­aufgaben­übertragungs­gesetz ist mit 63 Buchstaben eines der längsten real verwendeten zusammengesetzten Hauptwörter der deutschen Sprache (zumal es auch mit der Aufhebung des Gesetzes ein gültiges deutsches Wort zur Beschreibung einer nun historischen Tatsache bleibt). 1999 wurde das Wort von der Gesellschaft für deutsche Sprache für die Wahl zum Wort des Jahres vorgeschlagen. Dieses Wort war auch ein wesentlicher Anstoß für den Linguisten Gerhard Augst für eine im Jahrbuch des Instituts für Deutsche Sprache erschienene Untersuchung über Mehrfachkomposita. In dieser Untersuchung stellt Augst fest, dass die Anzahl solcher langen Wörter – Bandwurmwörter – in den letzten hundert Jahren im Gegensatz zu Kurzwörtern und Abkürzungen nicht wesentlich zugenommen hat.

Längere Wörter

Von 1992 bis 1996 stand im Guinness-Buch der Rekorde der Name einer Donau­dampfschifffahrts­elektrizitäten­hauptbetriebswerk­bauunterbeamten­gesellschaft, deren Existenz aber fraglich ist.[4]

Im Dezember 2003 wurde durch die im November 2007 wieder aufgehobene Grundstücks­verkehrs­genehmigungs­zuständigkeits­übertragungs­verordnung (GrundVZÜV, 67 Buchstaben) ein neuer Rekord aufgestellt, die ihren Gewinn allerdings dem Bestandteil Verordnung zu verdanken hatte.[5]

Weblinks

Wiktionary: Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz: Was ist das? Abgerufen am 27. Oktober 2019.
  2. https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Plenarprotokolle/3_Wahlperiode/plpr03-0031.pdf
  3. Steffen Trumpf, dpa: Beschluss im Schweriner Landtag: Längstes Wort Deutschlands hat ausgedient. Spiegel Online, 3. Juni 2013, abgerufen am 3. Juni 2013.
  4. Marc Carnal: Das Juli-Wunschkonzert (10) (Memento des Originals vom 10. Juli 2012 im Webarchiv archive.today)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/fm4.orf.at, fm4.at, 13. Juli 2006.
  5. Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung – GrundVZÜV. Buzer.de/gesetze. Abgerufen am 25. Januar 2008.