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Rosemarie Kreitmair

From Wickepedia

Rosemarie Kreitmair (geboren im 20. Jahrhundert) ist eine deutsche Juristin. Sie war Vorsitzende Richterin des Oberlandesgerichts München und von 2002 bis 2005 Richterin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.[1][2]

Berufliches Leben

Oberlandesgericht München

Bis zu ihrem Ruhestand 2005 war Rosemarie Kreitmair Richterin und Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München.[2]

Ein Schwerpunkt ihrer Rechtsprechung lag im Bereich Medizin- und Ärzte-Recht. So war sie als Autorin beteiligt an einer Rechtsprechungssammlung zur Arzthaftpflicht.[3] In einem Vortrag bei der Bayerischen Zahnärztekammer zum Verhältnis zwischen Gutachter bzw. Sachverständigem und dem Gericht arbeitete Kreitmair heraus, dass die fachliche Kompetenz eines Sachverständigen ihm nicht automatisch die Entscheidungskompetenz, allenfalls eine Beratungskompetenz gebe.[4]

Bayerischer Verfassungsgerichtshof

Am 30. Januar 2002 wurde Rosemarie Kreitmair vom Bayerischen Landtag zum Berufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs mit 98 von 164 Stimmen gewählt. Sie übte dieses Ehrenamt bis zu ihrer Verabschiedung in den Ruhestand im September 2005 aus.[1][2]

Publikationen

  • Rosemarie Kreitmair und andere: Arzthaftpflicht-Rechtsprechung. Teil 2. Entscheidungen ab 1. Januar 1993 bis zum 31. Dezember 1999. Loseblattsammlung mit Lieferungen 2 - 53. Erschienen 1997-2005. Erich Schmidt, Berlin, DNB 975104020.[3]

Weblinks

Urteile

Einzelnachweise

  1. 1.0 1.1 Bayerischer Landtag: Plenarprotokoll Nr. 14/81 vom 30. Januar 2002. S. 5779, 5786 (PDF; 622 kB).
  2. 2.0 2.1 2.2 Bayerischer Landtag: Plenarprotokoll Nr. 15/49 vom 21. Juli 2005. S. 3753–3754, 3775 (PDF; 491 kB).
  3. 3.0 3.1 Arzthaftpflicht- Rechtsprechung. (PDF) Abgerufen am 6. April 2021.
  4. Gutachter und Gericht. Vortrag. (PDF) Bayerisches Zahnärzteblatt. BZB-online, Mai 2002, abgerufen am 6. April 2021.