Die Schadenversicherung (auch: Schadensversicherung[1]) ist ein Versicherungsvertrag, durch den der Versicherer verpflichtet wird, den durch den Versicherungsfall eingetretenen Vermögensschaden des Versicherungsnehmers zu ersetzen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 VVG).
Die Schadenversicherung ist auf Deckung eines Schadens gerichtet, wobei die vereinbarte Versicherungsleistung oder die tatsächliche Schadenshöhe regelmäßig die Obergrenze der Entschädigung bilden. Absolute Obergrenze ist die Versicherungssumme. Arten sind die Haftpflichtversicherung, Feuerversicherung, Hagelversicherung, Tierversicherung, Transportversicherung oder Reisegepäckversicherung. Auf alle diese Schadenversicherungen sind die Vorschriften der §§ 74 ff. VVG anzuwenden.
Das Gegenstück zur Schadensversicherung stellt die Summenversicherung dar, bei der eine fixe Versicherungssumme festgelegt wird.
Das Bereicherungsverbot verbietet eine ungerechtfertigte Bereicherung des Versicherungsnehmers durch die Versicherungsleistung (Ausnahmen: Neuwertversicherung, feste Taxe und vereinbartes höheres Leistungsversprechen des Versicherers).
Weblinks
- Unternehmenssuche in der Unternehmensdatenbank der BaFin
Einzelnachweise
- ↑ Creifelds Rechtswörterbuch, 19. Auflage 2007, Schadensversicherung, S. 1139