Schleswig-Holsteinische Pflegeberufekammer | |
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Kammer | |
Organisationsform | Körperschaft des öffentlichen Rechts |
Gründungsjahr | 2018 |
Sitz | Neumünster |
Homepage | www.pflegeberufekammer-sh.de |
Präsident | Patricia Drube |
Mitglieder | |
Zugehörige | ca. 25.000[1] |
Die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein (PBKSH) ist die Pflegekammer für das Bundesland Schleswig-Holstein. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird die Pflegeberufekammer die Belange von ca. 25.000 Pflegefachkräften vertreten.[1] Mitglieder sind nach dem Gesetz Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Altenpfleger.[2] Freiwillige Mitgliedschaften sind für Assistenzberufe der Pflege und für Auszubildende vorgesehen.
Geschichte
Der Landtag von Schleswig-Holstein beschloss am 15. Juli 2015 (während der Amtszeit des Kabinetts Albig) das Gesetz zur Errichtung einer Kammer für die Heilberufe in der Pflege (PflBerErG), mit dem die Zusammensetzung und die Aufgaben des Errichtungsausschusses geregelt ist, und das Gesetz über die Kammer und die Berufsgerichtsbarkeit für die Heilberufe in der Pflege (Pflegeberufekammergesetz - PfBKG), das nach der ersten Wahl zur Kammerversammlung umfänglich gültig sein wird. Die Regierungskoalition aus SPD, B’90/Grüne und SSW brachte damit nach dem Bundesland Rheinland-Pfalz (Landespflegekammer Rheinland-Pfalz) die zweite Pflegekammer auf den Weg.
Schon im Dezember 2012 forderte der Landtag die Landesregierung auf, die Voraussetzungen für die Errichtung einer Pflegekammer zu schaffen. Seitdem durchlief der Errichtungsprozess unterschiedliche Stationen, wie beispielsweise eine repräsentative Befragung von Pflegenden sowie die Einbindung von Verbänden, Gewerkschaften und anderen Beteiligten.[3]
Im Dezember 2015 ernannte Ministerin Kristin Alheit (SPD) die Mitglieder des Errichtungsausschusses.[4] Als Vorsitzende des Errichtungsausschuss wurde am 19. Januar 2016 Patricia Drube gewählt. Vertreten wird sie von Frank Vilsmeier.[5] Der Errichtungsausschuss hat innerhalb von 30 Monaten die Wahl zur ersten Kammerversammlung durchzuführen.[6] Zuvor müssen sich alle Pflegenden, die von der Pflegekammer Schleswig-Holstein erfasst werden, registrieren lassen.
Aufgaben des Errichtungsausschusses
Der Errichtungsausschuss bestand aus 13 Mitgliedern und 13 Stellvertretungen. Zusammen mit dem Vorstand und drei Ausschüssen (Haupt- und Finanzausschuss, Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit und für Registrierung/EDV) hatte er mehrere Aufgaben. Dazu zählten der Aufbau einer Geschäftsstelle, die umfangreiche Information der beruflich Pflegenden zur Pflegeberufekammer in öffentlichen Veranstaltungen und Medien sowie die Registrierung der Mitglieder für die Kammerwahl. Mit der Gründung der Pflegeberufekammer, deren konstituierende Sitzung am 21. April 2018 im Beisein des zuständigen Ministers Dr. Heiner Garg in Neumünster stattfand, wurde der Errichtungsausschuss aufgelöst.
Finanzierung
Laut der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz finanzieren alle Heilberufskammern die Umsetzung ihrer Aufgaben über die Beiträge ihrer Mitglieder.[7] Der Landtag Schleswig-Holsteins hat im Jahre 2019 eine nachträgliche Anschubfinanzierung durch das Land in Höhe von EUR 3 Millionen beschlossen.
Kritik
Stand August 2019 haben über 11.285 Teilnehmer eine Onlinepetition gegen die Einrichtung einer Pflegeberufekammer in Schleswig-Holstein unterschrieben (in Relation zu 500 Befürwortern). Außerdem gab es diverse Protestkundgebungen. Kritikpunkte sind vor allem die Pflichtbeiträge, unnötige Bürokratie und Zweifel am Nutzen solch einer Einrichtung für die Pflegenden.[8] Die Proteste werden von Daniela Grabowski-Schmidt, Betriebsratschefin des Elmshorner Pflegezentrums Haus Flora, koordiniert.
Aufgrund der anhaltend starken Kritik hat der Landtag zusammen mit der Anschubfinanzierung eine Abstimmung über die Zukunft der Kammer durch die Mitglieder gefordert. Am 25. März 2021 ist das Ergebnis (Beteiligung knapp 75 %, davon 92 % Gegenstimmen (also für die Auflösung)) veröffentlicht worden.[9] Elisabeth Scharfenberg (Grüne) kommentiert das Abstimmungsergebnis: Dieses Ergebnis müsse vom Landtag beraten werden, der diese Abstimmung auch in Auftrag gab. "Um die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein aufzulösen, braucht es ein Landesgesetz ... Ich bin gespannt, wie lange diese Galgenfrist dauern wird. Für mich bleibt die Frage offen, wer zukünftig die Aufgaben der Kammer erfüllen will und kann. Hier darf kein Vakuum bleiben, denn das wäre fatal!"[10]
Weblinks
- Offizielle Website
- Gesetz über die Kammer und die Berufsgerichtsbarkeit für die Heilberufe in der Pflege (Pflegeberufekammergesetz - PBKG)
- Gesetz zur Errichtung einer Kammer für die Heilberufe in der Pflege (PflBerErG SH)
- Abschlussbericht Oktober 2013 / Meinungsumfrage zur Errichtung einer Pflegekammer in Schleswig-Holstein
Einzelnachweise
- ↑ 1.0 1.1 DBfK Nordwest e. V.: Pressemitteilung. 15. Juli 2015, abgerufen am 29. Januar 2016.
- ↑ Art. 2 PBKG
- ↑ Landesregierung Schleswig-Holstein: Pressemitteilung. 15. Juli 2014, abgerufen am 29. Januar 2016.
- ↑ Pflegekammer in Schleswig-Holstein: Ausschuss ist ernannt. Ärzte-Zeitung, 11. Dezember 2015, abgerufen am 17. März 2016.
- ↑ Errichtungsausschuss Pflegekammer Schleswig-Holstein wählt Vorstand. DBfK Nordwest e.V., 19. Januar 2016, abgerufen am 17. März 2016.
- ↑ Art. 3 (1) PflBerErG SH
- ↑ Informationen zur Mitgliedschaft. Abgerufen am 9. Januar 2019.
- ↑ NDR: Neuer Streit um Pflegeberufekammer. 17. Juli 2019, abgerufen am 18. Oktober 2019.
- ↑ Klare Mehrheit gegen Kammer, Meldung auf www.pflegeberufekammer-sh.de vom 25. März 2021 (Link geprüft am 21. April 2021)
- ↑ Pflegekammer-Aus: Demokratie tut manchmal weh, Blogbeitrag auf www.altenheim.net vom 20. April 2021 (Link geprüft am 21. April 2021)