Schuldrecht bezeichnet:
Siehe auch: Vertragsrecht, Deliktsrecht und Bereicherungsrecht für rechtsvergleichende Abhandlungen der betroffenen Rechtsgebiete sowie unter der römischrechtlichen Bezeichnung Obligationenrecht für Schuldrecht
Schuldrecht bezeichnet:
Siehe auch: Vertragsrecht, Deliktsrecht und Bereicherungsrecht für rechtsvergleichende Abhandlungen der betroffenen Rechtsgebiete sowie unter der römischrechtlichen Bezeichnung Obligationenrecht für Schuldrecht