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Schutzbereichgesetz

From Wickepedia
Basisdaten
Titel: Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Kurztitel: Schutzbereichgesetz
Abkürzung: SchBerG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Wehrleistungsrecht
Fundstellennachweis: 54-2
Erlassen am: 7. Dezember 1956
(BGBl. 1956 I S. 899)
Inkrafttreten am: 12. Dezember 1956
Letzte Änderung durch: Art. 11 G vom 13. Mai 2015
(BGBl. I S. 706, 718)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
23. Mai 2015
(Art. 13 G vom 13. Mai 2015)
GESTA: H001
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
File:DF-ST-87-11851 A sign in German and English warns that the area is restricted to authorized personnel only..jpeg
Warnschild bei der Hahn Air Base (1986)

Das Schutzbereichgesetz (Langtitel: Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung) ist ein deutsches Gesetz aus dem Jahre 1956. Es trifft Regelungen für Gebiete, die für Verteidigungszwecke, auch von Streitkräften auswärtiger Staaten im Bundesgebiet, genutzt werden.

Es regelt Duldungs- und Beschränkungspflichten für die Nutzung, aber auch Entschädigungsansprüche für den Grundeigentümer (§ 12 ff.).

Es ist verboten, ein als Schutzbereich gekennzeichnetes Gebiet oder seine Anlagen ganz oder teilweise ohne Genehmigung zu fotografieren oder Zeichnungen, Skizzen oder andere bildliche Darstellungen davon anzufertigen (§ 5 Abs. 2).

Zum Schutzbereichgesetz gibt es Umsetzungsvorschriften auf Landesebene, z. B. die Verordnung über die Festsetzungsbehörden nach dem Schutzbereichsgesetz des Landes Brandenburg vom 24. Juli 1996 (GVBl. II S. 579).

Weblinks