Eine Sehhilfe ist ein optisches oder optoelektronisches Gerät zur Verbesserung der Sehfähigkeit oder zur Rehabilitation von Sehstörungen. Hierzu zählen unter anderem die Brille, sowie Kontaktlinse, Lupe oder Lupenbrille.
Bei Defekten des Auges, wie z. B. Makuladegeneration, Netzhautveränderungen, Sehnervschwund, Trübungen der Linse, der Hornhaut oder des Glaskörpers, Pigmentstörungen, Farbenblindheit und Nystagmus (Augenzittern) erfolgt die Therapie im Rahmen der Rehabilitation in erster Linie durch Anpassen geeigneter Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen, Kantenfiltergläser). Monokulare, Handlupen, Lupenbrillen, Videolupen, Lupenapps, Leuchtlupen sind weitere Hilfsmittel (vergrößernde Sehhilfen), die im Rahmen der Therapie zum Einsatz kommen.
Bei festgestellter Fehlsichtigkeit sind beim Autofahren zwingend geeignete Sehhilfen einzusetzen, wenn die Sehschärfe ohne Korrektur (Rohvisus) einen bestimmten Wert unterschreitet. Ein entsprechender Vermerk wird im Führerschein angebracht. Ein solcher Vermerk kann sowohl eine Auflage sein als auch eine Beschränkung der Führerschein. Je nachdem kann es eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellen, wenn entgegen der Eintragung keine Sehhilfe getragen wird.[1]
Infolge der zunehmenden Wichtigkeit von EDV-Anwendungen sind Sehhilfen auch im Computerbereich gefragt. Die einzigen rechnerunterstützten Anwendungen in diesem Bereich sind bildausschnittsvergrößernde Applikationen (Bildschirmlupe) und elektronische Lesehilfen (Bildschirmlesegerät), die in heutiger Standardsoftware teilweise bereits zu finden sind.
Zu weiteren Sehhilfen zählen Nachtsichtgerät, Fernglas, Lesestein, Lorgnon oder Monokel.