Als Signatarstaat oder auch Signatarmacht (frz. signataire, „Unterzeichner“) bezeichnet man einen Staat, der einen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnet (signiert) hat.
Weblinks
Wiktionary: Signatarstaat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Signatarstaat im Online-Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung