Signaturen im Rahmen der Dokumentation dienen zur Identifizierung von Exemplaren eines Bibliotheksbestandes. Sie werden bei der Katalogisierung vergeben.
Signatur
Eine Signatur besteht zumeist aus der Notation, welche die systematische Einordnung ins Fachgebiet darstellt, und einer Nummerung für die einzelnen Bücher der zutreffenden Notation. Mehrere Exemplare desselben Buches werden durch eine eigene Exemplaranzeige in der Titelaufnahme des Buches gekennzeichnet.
Die Systeme zur Erstellung von Signaturen können von Bibliothek zu Bibliothek variieren. Der Aufbau der Signatur ist dabei abhängig von der in der jeweiligen Institution eingesetzten Aufstellungsart und Klassifikation.
Wenn die Signatur dazu dient, den Standort von Medien innerhalb eines Freihandbestandes seiner Bibliothek zu bestimmen, spricht man von einer Standortsignatur. Signaturen müssen eindeutig sortierbar sein. Das bedeutet aber noch nicht zwingend die eindeutige Identifizierung eines bestimmten Medienexemplares. Dazu wird zusätzlich zur Signatur noch eine Mediennummer vergeben. "Die Mediennummer wird in maschinenlesbarer Form auf Etiketten in die Medien eingeklebt, verwendet werden meist Barcodes, QR-Codes oder RFID-Transponder."[1]
Einzelnachweise
- ↑ Gantert: Bibliothekarisches Grundwissen Walter de Gruyter, 2016, S. 254.
Literatur
- Klaus Gantert: Bibliothekarisches Grundwissen. Walter de Gruyter, 2016, ISBN 978-3-11-039619-5, S. 373 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).