Smurfing (englisch für „Schlumpfen“)[1] ist eine Form der Geldwäsche, bei der die Einzahlung eines hohen Geldbetrags auf ein Konto verschleiert werden soll. Dazu wird der Geldbetrag in eine Vielzahl kleinerer Geldbeträge aufgeteilt, die dann in mehreren Tranchen übertragen werden. Ein für das Konto ungewöhnlich hoher Geldbetrag soll so in der Vielzahl anderer Transaktionen auf dem Konto nicht mehr auffallen.
Dieses Verfahren findet insbesondere dann Anwendung, wenn Beträge über 10.000 Euro eingezahlt werden sollen. Bei Bareinzahlungen ab 15.000 Euro ist in Deutschland zwingend eine Identifikation des Einzahlers und eine Speicherung der Daten über einen Zeitraum von fünf Jahren vorgeschrieben, gem. § 10 Abs. 2b des Geldwäschegesetzes bzw. für Sorten im Gegenwert von 2.500 Euro (§ 25 Abs. 1 KWG). Nach einer Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), soll seit Anfang August 2021 die Grenze bereits bei 10.000 EUR liegen, ab der die Bank einen Nachweis über die Herkunft der Transaktion vom Kunden verlangen soll. Bei Nicht-Kunden liegt die Grenze bei 2500 EUR. Dies gilt entsprechend auch für den Edelmetallankauf und den Tausch von Banknoten oder Münzen (sogenanntes Sortengeschäft). Um diese Verpflichtung zu umgehen, wird der Betrag in mehreren Tranchen eingezahlt, die jede für sich diese Grenze nicht überschreitet.
Bei den Banken eingesetzte Systeme zur automatischen Erkennung von Geldwäsche verfügen heute über Algorithmen, um Smurfing zu erkennen.
Der Name ist vom englischen Namen der Schlümpfe (Comicfiguren, englisch: Smurfs) abgeleitet. Die Schlümpfe bilden eine große Gruppe, die aus vielen kleinen Individuen besteht, so wie viele kleinere Geldbeträge eine große Summe bilden.
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