Als Sozialagentur werden unterschiedliche im Sozialwesen tätige Organisationen bezeichnet. Dazu gehören gewerbliche Unternehmen, gemeinnützige Vereine und öffentliche Träger.
Private und freie Träger arbeiten unter anderem in Bereichen wie Erziehungsberatung[1], Jugendarbeit, Vermittlung von häuslicher Pflege[2] und Unterstützung von Behinderten.[3] Auf kommunaler Ebene können Sozialagenturen die Grundsicherung für Arbeitssuchende verwalten und Arbeitgebende bei der Besetzung von Arbeitsstellen unterstützen.[4]
In Sachsen-Anhalt ist die Sozialagentur die übergeordnete Verwaltungsbehörde der Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie erfüllt die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe.[5]