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Sozialeigentum

From Wickepedia

Sozialeigentum (franz.: Propriété sociale) ist ein vom französischen Soziologen Robert Castel geprägter Begriff für die mit der Arbeitnehmerlage verbundenen Rechtsgarantien.

Castel versteht darunter ein Äquivalent zum Privateigentum, das schon für John Locke die wichtigste Voraussetzung für die volle gesellschaftliche Anerkennung als Individuum mit einem bürgerschaftlichen Status war. Bürger war demnach derjenige, „der gleichzeitig Eigentümer seiner selbst und Besitzer von Gütern“ war.[1] In der Frühzeit der Industrialisierung hatte die große Mehrheit der Nichteigentümer einen gesellschaftlich exterritorialen Status, sie gehörten als Tagelöhner und Lohnarbeiter nicht zur bürgerlichen Gesellschaft. Erst die in einem „langen historischen Prozess von Konflikten und Kompromissen, Kämpfen und Verhandlungen“ von der Arbeiterbewegung durchgesetzten Reformen statteten das Arbeitnehmerindividuum mit arbeits- und sozialrechtlichen Garantien aus, die ihn zum „Sozialeigentümer“ von Rechten machten.[2]

Castel sieht gegenwärtig das Sozialeigentum im postfordistischen Kapitalismus durch Massenarbeitslosigkeit und zunehmende Prekarisierung der Beschäftigungsverhältnisse gefährdet.

Literatur

  • Robert Castel: Die Metamorphosen der sozialen Frage. Eine Chronik der Lohnarbeit. UKV, Konstanz 1995; insbesondere Kapitel 6: Das Sozialeigentum und Kapitel 7: Die Lohnarbeitsgesellschaft.
  • Robert Castel: Die Krise der Arbeit. Neue Unsicherheiten und die Zukunft des Individuums. Hamburger Edition, Hamburg 2011.

Anmerkungen

  1. Robert Castel: Die Krise der Arbeit. Neue Unsicherheiten und die Zukunft des Individuums. Hamburger Edition, Hamburg 2011, S. 335.
  2. Robert Castel: Die Krise der Arbeit. Neue Unsicherheiten und die Zukunft des Individuums. Hamburger Edition, Hamburg 2011, S. 339f.