Das Sozialgericht Mainz ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit von Rheinland-Pfalz.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Sozialgericht (SG) hat seinen Sitz in Mainz. Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Mainz und Worms, die Landkreise Mainz-Bingen, Alzey-Worms, Bad Kreuznach und Birkenfeld sowie im Rhein-Hunsrück-Kreis die Verbandsgemeinde Kastellaun, die Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück), die Verbandsgemeinde Rheinböllen und die Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück.
Es ist eines von vier Sozialgerichten im Bezirk des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz.
Gerichtsgebäude
Das Gerichtsgebäude befindet sich am Ernst-Ludwig-Platz 1 im Bezirk Mainz-Altstadt. In ihm sind auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz untergebracht.
Übergeordnete Gerichte
Dem Sozialgericht Mainz sind das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz und das Bundessozialgericht übergeordnet.
Siehe auch
Weblinks
Koordinaten: 50° 0′ 22,6″ N, 8° 16′ 7,4″ O
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