Sozialrecht bezeichnet:
- Sozialrecht (Deutschland), ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts in Deutschland
- Sozialrecht (Österreich), ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts in Österreich
- Europäisches Sozialrecht, das Recht der sozialen Sicherung als ein Teilgebiet des Rechts der Europäischen Union für grenzüberschreitende Sachverhalte zwischen den Mitgliedstaaten
- Internationales Sozialrecht, das Kollisionsrecht verschiedener Sozialrechtsregime
- in der Schweiz bis ca. 1945 das Arbeitsrecht
- in der Schweiz heute gelegentlich eine Sammelbezeichnung für das Sozialversicherungsrecht, das Recht der Sozialhilfe und des öffentlichen Gesundheitswesens, für die Schutzbestimmungen des Miet- und Konsumentenrechts sowie das Recht der Subventionierung von Bauern- und Gewerbebetrieben
- im 19. Jahrhundert auch Bezeichnung für das Gesellschaftsrecht
Siehe auch:
- Soziale Sicherheit – Oberbegriff für den Schutz vor den Folgen bestimmter „sozialer Risiken“, die den Einzelnen treffen können (insbesondere Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Tod, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und Alter)
- Sozialpolitik – Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation insbesondere benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen durch den Staat, Unternehmen, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und Kirchen
- aus wirtschaftlicher Sicht: Wohlfahrtsstaat – ein Staat, der weitreichende Maßnahmen zur Steigerung des sozialen, materiellen und kulturellen Wohlergehens seiner Bürger ergreift
- aus verfassungsrechtlicher Sicht: Sozialstaat – ein Staat, der die soziale Teilhabe und soziale Gerechtigkeit seiner Bürger zum Ziel hat; in Deutschland gemäß dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes