Ein Kapitalisierungsgeschäft oder eine Sparversicherung ist ein von einem Lebensversicherer angebotener Sparvertrag (Versicherungssparen), der nach Art einer klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung, jedoch ohne Risikokomponente gestaltet ist. Kapitalisierungsgeschäfte sind somit keine Versicherungsgeschäfte im eigentlichen Sinne; die Kalkulation stützt sich ausschließlich auf die beiden Rechnungsgrundlagen Zins und Kosten, es werden keine biometrischen Daten (z. B. Sterbetafeln) benötigt. Da Kapitalisierungsgeschäfte keine Versicherungsverträge sind, unterliegen sie nicht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), wohl aber dem Versicherungsaufsichtsgesetz, da sie nach europäischen Vorschriften bezüglich der Aufsicht Versicherungsverträgen gleichgestellt sind.
Kapitalisierungsgeschäfte sind normalerweise so wie Lebensversicherungen am Überschuss beteiligt, der mangels einer Risikokomponente nur aus dem Zins- und Kostenergebnis besteht. Da das VVG nicht anwendbar ist, besteht auch in Deutschland keine Pflicht zur Überschussbeteiligung.
Während in Frankreich die Kapitalisierungsgeschäfte (Contrats de capitalisation) sehr weit verbreitet sind, haben sie in Deutschland und Österreich keine besondere Bedeutung erlangt. Allerdings sind in Deutschland die Rentenversicherungen mit Beitragsrückgewähr und Auszahlung der Überschussanteile im Todesfall während der Aufschubzeit und in Österreich die Erlebens(kapital)versicherungen, die im Todesfall entweder den aliquoten Anteil an der Versicherungssumme auszahlen (steigende gemischte Versicherung) oder die Summe der bis zum Ableben eingezahlten Beiträge rückerstatten (Erlebensversicherung mit Prämienrückgewähr), wegen der sehr geringen Risikokomponenten bzw. des sehr geringen Vererbungseffektes in ihren Leistungsspektren von echten Kapitalisierungsgeschäften kaum unterscheiden.
Weblinks
- Kapitalisierungsgeschäfte: BaFin veröffentlicht Anforderungen der BaFin (7. September 2010)