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Sperrgebiet

From Wickepedia
File:Sperrgebiet sign 2018.jpg
Sperrgebiet-Hinweisschild in Namibia (2018)

Als Sperrgebiet (Synonym: Sperrzone[1][2]) wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein Gelände oder Areal bezeichnet, das für die Zivilbevölkerung überhaupt oder zeitweise nicht zugänglich ist. Dazu zählen beispielsweise ehemalige Munitionsanstalten oder heutige Truppenübungsplätze.

Es gibt auch Sperrgebiete, in denen lediglich bestimmte zolltechnische Vorschriften zu beachten sind, wie im Freihafen oder in Zollgrenzbezirken.

Arten

File:Riems-2 WT2005.jpg
Tierseuche-„Sperrbezirk“ der Insel Riems in Mecklenburg-Vorpommern
File:Schild Militärisches Sperrgebiet, Allentsteig.jpg
Der Truppenübungsplatz Allentsteig ist ein militärisches Sperrgebiet

Die meisten Sperrgebiete sind militärischer Natur (beispielsweise heutige Truppenübungsplätze oder frühere Grenzsicherungsanlagen), sie können aber auch zeitweise eingerichtet werden und dem Schutz von Gipfeltreffen vor Störern dienen.

Ebenso kann durch militärische (Raubkammer) oder chemische Altlasten (Seveso) wie auch durch atomare Unfälle kontaminiertes Gelände zum Sperrgebiet erklärt werden, wie dies nach der Katastrophe von Tschernobyl geschehen ist.

Sperrgebiete werden auch eingerichtet, wenn größere nicht-militärische Raketen gestartet werden oder Sprengungen durchgeführt werden. Hierbei kann das Sperrgebiet temporärer oder permanenter Natur sein. Permanente Sperrgebiete gibt es zudem im Umkreis von Anlagen der Wasserversorgung, um diese vor Verunreinigungen zu schützen.

Sperrgebiete können ganz oder teilweise umzäunt sein. In diesen Fällen ist nicht immer ein Unterschied zu einem Betriebsgelände, das nur von entsprechenden Mitarbeitern betreten werden darf, erkennbar. Militärische Sperrgebiete, in denen Truppenübungen stattfinden, sind im Unterschied zu anderen militärischen Arealen, wie Kasernen, Flugplätzen oder Depots meist nicht eingezäunt, sondern durch Hinweisschilder wie Militärisches Sperrgebiet gekennzeichnet, die darauf hinweisen, dass bei Betreten desselben von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden könne. Erweitert wird das Sperrgebiet durch die sogenannte Sperrzone. Dort ist oft das Fotografieren untersagt, und es können unvermittelt Kontrollen durch zuständiges Personal durchgeführt werden. Eines der berühmtesten militärischen Sperrgebiete ist die Area 51 in den USA.

Daneben existieren auch Sperrgebiete auf See. Sie sind z. T. durch Tonnen gekennzeichnet und auf Seekarten verzeichnet. Um die Gebiete der Offshore-Windparks in der deutschen Nord- und Ostsee befindet sich eine 500-m-Sicherheitszone, deren Befahrbarkeit durch eine Allgemeinverfügung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Außenstelle Nord bzw. Nordwest geregelt ist.

Im Kriegsfalle wird als Sperrgebiet ein Seegebiet bezeichnet, das von einer der kriegsführenden Parteien zum Kriegsgebiet erklärt wurde und in dem Schiffe jeglicher Art ohne Warnung angegriffen und versenkt werden. Dieses ist besonders als Warnung an Nationen gedacht, die versuchen, das Gebiet zu durchqueren, auch wenn sie nicht zu den Kriegsgegnern zählen, um den Feind mit Material zu versorgen.

DDR

File:Bundesarchiv B 145 Bild-F000250-0017, Deutsch-deutsche Grenze bei Heldra.jpg
Die gesperrte Bundesstraße 62 bei Philippsthal in Richtung Vacha (1952)
File:Passierschein Sperrzone.jpg
Passierschein zum Besuch von Verwandten in der Sperrzone der DDR

Im Mai 1952 riegelte die Führung der DDR ihr Land mit einem 5 Kilometer breiten Sperrgebiet entlang der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland ab.[3] Jeder Grenzübertritt war fortan genehmigungspflichtig. Im Sperrgebiet verlief an der Grenze ein 500 Meter breiter Schutzstreifen und unmittelbar davor ein 10 Meter breiter Kontrollstreifen. Tausende als „politisch unzuverlässige“ Bewohner der Sperrzone wurden kurz darauf in der „Aktion Ungeziefer[Anmerkung 1] beziehungsweise 1961 im Zuge der „Aktion Kornblume[Anmerkung 2] zwangsweise ins Landesinnere umgesiedelt.[4] Das Betreten des Kontrollstreifens war verboten. Der bisher nur bei der Abwehr bewaffneter Grenzdurchbrüche oder zur Selbstverteidigung erlaubte Schusswaffengebrauch war den Grenzpolizisten fortan bei jeder „Nichtbefolgung“ ihrer Anordnungen gestattet. Seither baute die DDR die deutsch-deutsche Grenze immer stärker aus, um die Massenflucht ihrer Bewohner in den Westen zu unterbinden. Den letzten noch offenen Weg dorthin verschloss im August 1961 die Berliner Mauer, genannt antifaschistischer Schutzwall.

Das Betreten des Sperrgebiets bedurfte eines Passierscheins. Die Bewohner mussten sich registrieren lassen und trugen einen Vermerk im Personalausweis. Der Ausweis musste stets mitgeführt werden und konnte durch Angehörige der Grenzpolizei oder der Grenztruppen kontrolliert werden. Das Nichtmitführen des Ausweises hatte eine Verhaftung und Identitätsfeststellung in der Polizeidienststelle bzw. in der Grenzkompanie sowie ein Ordnungsgeld zur Folge. Die Zufahrt bzw. der Zugang in das Sperrgebiet musste über sogenannte Kontrollpunkte erfolgen, was oft einen größeren Umweg bedeutete. Man führte zum Ausgleich dieser Unannehmlichkeiten einen monatlichen Sperrgebietszuschlag ein, welcher in der Höhe nach Arbeiter (40 Mark) und Akademiker gestaffelt war und mit dem Lohn ausgezahlt wurde. Besucher mussten sich in das Hausbuch eintragen und im Bürgermeisteramt registrieren lassen. Für die Erteilung eines Passierscheines wurden immer wieder unterschiedliche Regelungen angewendet, welche zum Beispiel auf dem Verwandtschaftsverhältnis beruhten. Bürger der BRD durften in das Sperrgebiet nicht einreisen. Das Sperrgebiet wurde bis in den Herbst 1989 aufrechterhalten und wenige Wochen vor dem Mauerfall aufgelöst und der Zutritt für alle DDR-Bürger oder auch Besucher aus der BRD freigegeben.

Der zehn Meter breite und gepflügte Kontrollstreifen wurde auch „Todesstreifen“ genannt. Dieser Bereich war zeitweise vermint, mit Signalanlagen und Personen-Minenanlagen (Selbstschussanlage) ausgerüstet. Der mit Stacheldraht gesicherte „Schutzstreifen“ wurde nach und nach vollständig von Bebauung und Bewuchs geräumt. Für das Betreten des 500-m-Schutzstreifens galten verschärfte Sicherheitsbestimmungen.

In den 1960er Jahren wurden teilweise neue Straßen zwischen grenznahen Ortschaften gebaut, sodass neue Ortsverbindungen außerhalb der Sperrzone entstanden und so grenznahe Orte untereinander wieder erreichbar wurden.

Luftfahrt

Eine Flugverbotszone (englisch no-fly zone, kurz NFZ) ist ein Luftraum, in dem aus militärischen Gründen sämtliche Flugbewegungen von Luftfahrzeugen verboten sind. Ausnahmen können dabei beispielsweise zur Durchsetzung des Flugverbots und für humanitäre Zwecke vorgesehen werden.

Lufträume, die ein Staat über dem eigenen Hoheitsgebiet für Flüge restringiert (z. B. wegen militärischer Operationen, aus Sicherheitsgründen, bei politischen Anlässen), bezeichnet man dagegen als Luftsperrgebiete bzw. Flugbeschränkungsgebiete. Für den Flugverkehr gesperrte Gebiete werden auf Luftfahrtkarten mit P (nach dem Englischen prohibited) gekennzeichnet, z. B. LI-P243 (Südeuropa – Italien – Sperrgebiet Nr. 243 Roma [Città del Vaticano]). Diese Sperrgebiete sind definiert durch Grenzen in der Karte sowie Unter- und Obergrenze. In Deutschland gibt es derzeit keine solchen Gebiete, dort werden lediglich Flugbeschränkungsgebiete eingerichtet.

Siehe auch

Literatur

allgemein
DDR

Weblinks

Commons: Sperrzone – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Wikinews: Sperrgebiet – in den Nachrichten
 Wikinews: Sperrzone – in den Nachrichten
Wiktionary: Sperrzone – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Sperrgebiet – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: exclusion zone – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
DDR
Commons: Sperrzone (DDR) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Abkürzung im militärischen Bereich in der Schweiz: Spzo, Abkürzung im Militärjargon der ehemaligen DDR: SpZo
  2. Lexikonredaktion des VEB Bibliographisches Institut Leipzig. Leitung: Annette Zwahr; Helga Weck (Hrsg.): BI-Elementarlexikon: in 2 Bänden. Band 2 Lane–Z, 2. durchgesehene Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1986, ISBN 3-323-00056-0, OCLC 257190904, OCLC 721523578, OCLC 632661912, S. 430
  3. Hierzu und zum Folgenden: Torsten Diedrich: Die Grenzpolizei der SBZ/DDR. In: ders. (Hrsg.): Im Dienste der Partei. Handbuch der bewaffneten Organe der DDR. Links, Berlin 1998, ISBN 3-86153-160-7, S. 201–223, hier 208 ff.
  4. Ilona Rothe, Lutz Jödicke (Hrsg./Redaktion): Zwangsaussiedlungen in Deutschland – Erlebnisberichte – Dokumente – Aktion „Ungeziefer“ Juni 1952, Aktion „Kornblume“ Oktober 1961. Ein Material des regionalen Arbeitskreises Thüringen des Bundes der in der DDR Zwangsausgesiedelten. Selbstverlag, Erfurt Oktober 1992, OCLC 312789193, SWB Online-Katalog 064283275, Verbundkatalog Öffentlicher Bibliotheken 1350105600, 113428327X im GVK – Gemeinsamen Verbundkatalog.

Anmerkungen

  1. bei der Landesverwaltung Thüringen des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) so genannt; siehe Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM): Der totgeschwiegene Terror. Zwangsaussiedlung in der DDR. (PDF; 28 MB) 2. Auflage; Schriftenreihe: Thillm : Materialien, 82; Bad Berka, April 2006; S. 18; ISBN 3-934761-50-X
  2. im Bezirk Erfurt so genannt; siehe Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM): Der totgeschwiegene Terror. Zwangsaussiedlung in der DDR. (PDF; 28 MB) 2. Auflage; Schriftenreihe: Thillm : Materialien, 82; Bad Berka, April 2006; S. 19; ISBN 3-934761-50-X