Ständeversammlung bezeichnet eine Versammlung oder ein Parlament, das nach Ständen gegliedert ist.
Beispiele
- im Mittelalter die Landtage, Tagungen der Landstände
- in Baden, siehe Badische Ständeversammlung
- in Bayern, siehe Bayerische Ständeversammlung
- in Dänemark, siehe Provinzialstände (Dänemark)
- in Finnland, siehe Landtag von Porvoo
- in Frankreich, siehe Generalstände
- in Hessen, siehe
- in Holstein, siehe Holsteinische Ständeversammlung
- in Nassau, siehe Landstände des Herzogtums Nassau
- in den Niederlanden, siehe Dordrechter Ständeversammlung
- in Niedersachsen, siehe Ständeversammlung des Königreichs Hannover
- in Polen, siehe Sejm
- in Preußen, siehe Provinziallandtag (Preußen)
- in Sachsen, siehe Sächsische Landstände (bis 1831) und Sächsischer Landtag (1831–1918)
- in Schottland, siehe Parliament of Scotland
- in Schleswig, siehe Schleswigsche Ständeversammlung
- in Schweden, siehe Schwedischer Ständereichstag
- in Spanien und Portugal, siehe Cortes (Ständeversammlung)
- in Württemberg, siehe Württembergische Landstände
- im Großherzogtum Frankfurt bestand von 1810 bis 1813 die Ständeversammlung des Großherzogtums Frankfurt, die jedoch nicht nach Ständen gegliedert war.