Die Staffelabschreibung (Staffel-AfA) ist eine Methode der planmäßigen zeitabhängigen staffelartigen Absetzung für Abnutzung.
Sie grenzt sich als Sonderform der degressiven Abschreibung von der linearen Abschreibung ab.[1] Sie gibt vor, eine bestimmte Anzahl von Jahren mit dem gleichen Prozentsatz abzuschreiben. Danach folgen ein oder mehrere Zeiträume mit niedrigeren Prozentsätzen, wodurch die Abschreibungsbeträge stufenweise sinken.[2]
Situation in Deutschland
Die Staffel-AfA ist steuerrechtlich für Gebäude im Inland zulässig. Sie ist vom Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung sowie von der Art des Gebäudes (Wirtschafts- oder Wohngebäude) abhängig. Es existieren verschiedene Staffeln, die in § 7 Abs. 5 EStG geregelt sind.[3]
Beispiele
- vor dem 1. Januar 1994 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgebäude:
- Jahre 1 bis 4: jährlich 10 %
- Jahre 5 bis 7: jährlich 5 %
- Jahre 8 bis 25: jährlich 2,5 %
- nach dem 28. Februar 1989 und vor dem 1. Januar 1996 angeschaffte oder hergestellte Wohngebäude:
- Jahre 1 bis 4: jährlich 7 %
- Jahre 5 bis 10: jährlich 5 %
- Jahre 11 bis 16: jährlich 2 %
- Jahre 17 bis 40: jährlich 1,25 %
Einzelnachweise
- ↑ Anlagenbuchhaltung > Stammdaten > Staffel-AfA. Abgerufen am 23. August 2019.
- ↑ Kerry-U. Brauer: Grundlagen der Immobilienwirtschaft: Recht-Steuern-Marketing-Finanzierung-Bestandsmanagement-Projektentwicklung. Springer, 2013, ISBN 978-3-663-07658-2, S. 292 ff. (google.de).
- ↑ §7 Einkommenssteuergesetz. In: dejure.org. Abgerufen am 23. August 2019.