Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) können Vertragsklauseln, die angemessene Datenschutzgarantien gewährleisten, als Grundlage für Datenübermittlungen aus der EU in Drittstaaten dienen. Dazu gehören Mustervertragsklauseln – sogenannte Standardvertragsklauseln (SCCs) – die von der Europäischen Kommission „vorab genehmigt“ wurden.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Standard Contractual Clauses (SCC). Abgerufen am 8. Juli 2021.