Das Steuerobjekt, auch Steuergegenstand, einer Steuer ist im Steuerrecht der Tatbestand, der die Steuer auslöst.
Steuerobjekte sind Zustände oder Ereignisse.
Zustände:
- Vermögensteuer: z. B. das Reinvermögen natürlicher Personen (existiert z. B. noch in der Schweiz).
Ereignisse: (Wertzuflüsse oder Verkehrsvorgänge)
- Einkommensteuer (Einkommen natürlicher Personen)
- Verrechnungssteuer (Kapitalertrag natürlicher Personen)
- Erbschaft- und Schenkungssteuer.
Beispiel: Hat eine natürliche Person (Steuerpflicht) Vermögen, welches Zinsen abwirft, stellen diese Zinsen einen Wertzufluss (Ertrag) dar. Dieser Ertrag ist Steuerobjekt, und somit müssen die Zinseinkünfte versteuert werden.
Weblinks
- Wolfgang Eggert: Steuerobjekt. In: Gabler Wirtschaftslexikon. 19. Februar 2018.