Als Steuerwiderstand bezeichnet man die psychologische Reaktionen, die die Besteuerung beim Steuerpflichtigen hervorruft. Steuerwiderstände ergeben sich aus der steuerlichen Abschöpfung durch den Staat. Der Begriff Steuerwiderstand stammt aus der öffentlichen Finanzwirtschaft und Steuerpsychologie. Für die Ausprägung des Steuerwiderstands sind sowohl die Steuermentalität als auch die Steuermoral im jeweiligen Land sowie das subjektive Belastungsgefühl des Einzelnen ausschlaggebend. Gerade in Steuerstaaten, die ihre Aufgaben vor allem über Steuern finanzieren, spielen mögliche Steuerwiderstände bei der Gestaltung des Steuersystems eine wichtige Rolle.
Steuerwiderstand kann zur Steuerabwehr führen, d. h. zu Bemühungen, Steuern zu vermeiden oder die Steuerlast zu verringern. Der Steuerpflichtige kann eine Steuer auf legalen oder illegalen Wegen abzuwehren versuchen. Legale Wege machen Gebrauch von Gestaltungsmöglichkeiten, dazu zählen Steuerausweichung (indem etwa Produkteigenschaften, die Steuerbemessungsgrundlage sind, angepasst werden), Steuereinholung (etwa Kostensenkungen an anderer Stelle) oder Steuerüberwälzung. Zu den illegalen Wegen zählen Steuerdelikte wie die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung.[1]
Empirische Studien haben ergeben, dass als Grundregel folgendes gilt: „Je höher der Steuerwiderstand, desto eher versucht der Steuerpflichtige, der Steuer auszuweichen, sie zu umgehen oder auf die finanzpolitische Willensbildung Einfluss zu nehmen (Steuerabwehr).“[2]
„Die Kunst der Besteuerung besteht ganz einfach darin, die Gans so zu rupfen, daß man möglichst viel Federn bei möglichst wenig Geschrei erhält.“
Eine aus Steuerwiderstand resultierende Steuerabwehr ist eine Erklärung für die hypothetische Entwicklung des Steueraufkommens in Abhängigkeit vom Steuersatz in Form eines umgekehrten „U“ (Laffer-Kurve): Erhöht der Staat die Steuersätze, führt dies zu mehr Steuereinnahmen. Allerdings steigt der Steuerwiderstand mit dem Steuersatz. Mit zunehmendem Steuersatz steigen die Steuereinnahmen immer langsamer. Ab einem bestimmten Punkt sind der Steuerwiderstand und die daraus resultierenden Ausweichreaktionen so stark, dass die Steuereinnahmen bei weiter steigenden Steuersätzen sinken.
Literatur
- Karl Georg Holtgrewe – Das Verhalten des Steuerpflichtigen im Lichte der modernen Psychologie
- Günter Schmölders – Das Irrationale in der öffentlichen Finanzwirtschaft. Probleme der Finanzpsychologie, Hamburg 1960
Weblinks
- Steuerwiderstand. In: Gabler Wirtschaftslexikon.
Einzelnachweise
- ↑ Norbert Dautzenberg: Steuerabwehr. In: Gabler Wirtschaftslexikon Online. 15. Februar 2018, abgerufen am 3. Oktober 2020.
- ↑ Norbert Dautzenberg, Wolfgang Eggert, Steffen Minter: Steuerwiderstand. In: Gabler Wirtschaftslexikon Online. 19. Februar 2018, abgerufen am 3. Oktober 2020.