Basisdaten | |
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Titel: | Straßenverkehrsgesetz |
Abkürzung: | StVG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verkehrsrecht |
Fundstellennachweis: | 9231-1 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 3. Mai 1909 (RGBl. S. 437) |
Inkrafttreten am: | 1. Juni 1909 |
Neubekanntmachung vom: | 5. Mai 2003 (BGBl. I S. 310, ber. S. 919) |
Letzte Änderung durch: | Art. 1 G vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3108) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
28. Juli 2021 (Art. 3 G vom 12. Juli 2021) |
GESTA: | J042 |
Weblink: | StVG |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist ein Bundesgesetz, das vor allem die Grundlagen des Straßenverkehrsrechts in Deutschland enthält. Es regelt dieses Rechtsgebiet zusammen mit der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) weitestgehend.
(Die StVZO wurde bereits teilweise durch die FeV und die FZV ersetzt und soll mit Einführung einer Fahrzeug-Genehmigungs-Verordnung (FGV) und einer Fahrzeug-Betriebs-Verordnung (FBV) endgültig abgeschafft werden.)
Gliederung
Teil I Verkehrsvorschriften
Hier sind die grundlegenden Verkehrsvorschriften zur Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern enthalten (näher ausgeführt in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sowie zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr als Basis des Fahrerlaubnisrechtes (detailliert ausgeführt in der Fahrerlaubnis-Verordnung). Eine wichtige Vorschrift ist § 6 StVG, die das Bundesverkehrsministerium ermächtigt, weitere Rechtsverordnungen zur Regelung des Straßenverkehrs zu erlassen. Beispiele für Verordnungen aufgrund dieser Vorschrift sind die Straßenverkehrs-Ordnung, die Fahrerlaubnis-Verordnung und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Teil II Haftpflicht
regelt die Haftpflicht für Personen- und Sachschäden bei einem Verkehrsunfall (Gefährdungshaftung).
Teil III Straf- und Bußgeldvorschriften
enthält Straf- und Bußgeldvorschriften, zum Beispiel für das Fahren ohne Fahrerlaubnis, den Kennzeichenmissbrauch und das Fahren unter Einfluss psychoaktiver Substanzen (0,5-Promille-Grenzwert, § 24a StVG).
Teil IV Fahreignungsregister
umfasst die Vorschriften für das Fahreignungsregister (Eintragung, Verwaltung und Löschung der „Flensburg-Punkte“).
Teil V Fahrzeugregister
befasst sich mit dem Fahrzeugregister, das Daten der Fahrzeuge und Fahrzeughalter aller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge vorhält.
Teil VI Fahrerlaubnisregister
regelt die örtlichen und das zentrale Fahrerlaubnisregister, das Daten aller in der Bundesrepublik Deutschland ausgegebenen Führerscheine verwaltet und dokumentiert, ob diese noch gültig bzw. entzogen sind.
Teil VII
enthält gemeinsame Vorschriften und Übergangsregelungen.
Geschichte
Der Vorläufer des deutschen Straßenverkehrsgesetzes war das „Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen“ vom 3. Mai 1909, mit dem der Reichsgesetzgeber die generelle Gesetzgebung im Verkehrsrecht erstmals ausübte. Inhalt war vorrangig die Regelung der Haftung bei Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen, die mit Zunahme der Motorisierung immer dringlicher wurde. Das Gesetz enthielt aber auch schon einzelne Verhaltensvorschriften im Straßenverkehr.
In der Nachfolge trat am 23. Januar 1953 das Straßenverkehrsgesetz (StVG) der Deutschland in Kraft. Mittlerweile wurden einige Vorschriften des Gesetzes zur Berücksichtigung der aktuellen Rechtsentwicklung geändert. Die Haftung entspricht, abgesehen von mehrfachen Anpassungen ihrer Obergrenzen, heute noch weitgehend unverändert den Regelungen von 1909.
Literatur
- Peter Hentschel (Begr.), Peter König, Peter Dauer (Bearb.): Straßenverkehrsrecht (= Beck`sche Kurz-Kommentare. Band 5). 43., neu bearbeitete Auflage. C.H. Beck, München 2015, ISBN 978-3-406-67136-4.