Strafarrest bezeichnet eine Form der Freiheitsstrafe gegen Militärangehörige.
Deutschland
Strafarrest ist eine nach dem Wehrstrafgesetz (WStG) für Soldaten der deutschen Bundeswehr vorgesehene Form des Freiheitsentzugs (§ 9 Abs. 2 S. 1 WStG).
Schweiz
In der Schweiz wird militärischer Arrest bei leichten Fällen von strafbarem Verhalten verhängt. Es handelt sich dabei um eine blosse Disziplinarstrafe. Im schweizerischen Militärstrafrecht wird der Arrest v. a. in Art. 190 ff. des Militärstrafgesetzes vom 13. Juni 1927 (MStG; SR 321.0) geregelt. Der Arrest kann vom Truppenkommandanten oder den zuständigen Organen der Militärjustiz verhängt werden.
Das schweizerische Recht unterscheidet nicht zwischen Straf- und Disziplinararrest.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise