Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung |
Kurztitel: | Strahlenschutzgesetz |
Abkürzung: | StrlSchG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umweltrecht |
Fundstellennachweis: | 751-24 |
Erlassen am: | 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966) |
Inkrafttreten am: | überw. 1. Oktober 2017 |
Letzte Änderung durch: | Art. 2 G vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1194, 1201) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
Bek. folgt (Art. 8 G vom 20. Mai 2021) |
GESTA: | N026 |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) der Bundesrepublik Deutschland setzt die Richtlinie 2013/59/Euratom in nationales Recht um. Es trifft Regelungen zum Schutz des Menschen und – soweit es um den langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit geht, der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung.
Mit dem Gesetz erhält das bundesdeutsche Strahlenschutzrecht, das bisher auf dem Atomgesetz und dem Strahlenschutz basierte, eine eigenständige und einheitliche Grundlage. In der Folge werden Regelungen zusammengeführt, die bislang in der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung enthalten waren. Zahlreiche Vorgaben werden aktualisiert und an den Stand des wissenschaftlichen Fortschritts angepasst.[1]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Gesetzentwurf und amtliche Begründung auf BT-Drs. 18/11241