Toggle menu
Toggle personal menu
Not logged in
Your IP address will be publicly visible if you make any edits.

Thomas Geiser

From Wickepedia

Thomas Geiser (* 29. Oktober 1952) ist ein Schweizer Rechtswissenschaftler.

Ausbildung

Von 1972 bis 1976 absolvierte Geiser ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Basel, das er mit dem Lizentiat abschloss. Anschliessend absolvierte er diverse Praktika und wurde 1979 zum solothurnischen Fürsprech und Notar. 1983 wurde er an der Universität Basel promoviert. 1990 erhielt er die Venia docendi für Privatrecht durch die Kuratel der Universität Basel.

Berufliche Tätigkeit

Von 1978 bis 1989 arbeitete Geiser beim Bundesamt für Justiz in der Hauptabteilung Privatrecht. Anschliessend arbeitete er als Assistent am Schweizerischen Bundesgericht und erhielt erste Lehraufträge für Familienrecht und Personenrecht an der Hochschule St. Gallen. Ab 1992 war er teilzeit als Assistenzprofessor an der Universität Basel tätig. Im Januar 1995 wurde er ordentlicher Professor an der Universität St. Gallen für Privat- und Handelsrecht. Zwischen 1999 und 2003 war er Prorektor der Universität St. Gallen. Ende 2017 wurde er emeritiert.[1]

Seit 1995 ist er ausserdem nebenamtlicher Richter am Schweizerischen Bundesgericht.

Seine Forschungsgebiete liegen im Privatrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht und Sozialversicherung. Geiser ist Mitherausgeber des Basler Kommentars zum Zivilgesetzbuch.

Schriften (Auswahl)

  • Die Treuepflicht des Arbeitgebers und ihre Schranken. Stämpfli, Bern 1983, ISBN 3-7272-0125-8 (Dissertation).
  • Die Persönlichkeitsverletzung insbesondere durch Kunstwerke. Helbing Lichtenhahn Verlag, Basel 1990, ISBN 978-3-7190-1126-0 (Habilitation).

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. HSG Focus. Abgerufen am 13. April 2020.