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Triebtäter

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Begründung: Der Artikel behandelt einen umgangssprachlichen Begriff, der eher ein Essay, denn ein enzyklopädischer Artikel zu scheint.--Fiona (Diskussion) 16:34, 3. Dez. 2021 (CET)

Triebtäter ist ein umgangssprachlicher Begriff für Sexualstraftäter, der in wissenschaftlichen Publikationen keine Verwendung findet.

Meist werden Personen als Triebtäter bezeichnet, die nicht nur, aber auch aufgrund einer Paraphilie, (zu denen z. B. Exhibitionismus zählt) ihre Sexualität nicht in dem gesellschaftlich geduldeten Rahmen ausleben und andere Personen vergewaltigen, sexuell nötigen oder im schlimmsten Fall ermorden.

Begriff

Der Begriff Triebtäter wird weder in wissenschaftlichen Fachkreisen noch entsprechenden Publikationen verwendet, da er nicht nur vermittelt, allein der sexuelle Trieb sei Ursache für Straftaten, sondern darüber hinaus nicht wertfrei ist.

In überregionalen und regionalen Zeitungen von der Bild[1] bis hin zum Soester Anzeiger[2] sorgt die Verwendung dieser Bezeichnung jedoch ebenso für Aufmerksamkeit, wie bei Fernsehsendern auf Bundes- und Landesebene, wie z. B. bei diversen Aufhängern für Beiträge des ZDF[3] oder des Bayerischen Rundfunks.[4]

Die Schilderung der Taten verhindert oft eine differenzierten Auseinandersetzung mit Triebtätern, sowie ihren Motiven und Begweggründen. Je nach Anzahl, Grausamkeit und Kaltblütigkeit beim Ausführen des Verbrechens kann es – mitunter öffentlich – zur Forderung nach der Wiedereinführung der Todesstrafe, chemischer Kastration oder möglichst langer Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung kommen. Dabei kann es passieren, dass das ursprüngliche Strafvollzugsziel der Resozialisierung insgesamt in Frage gestellt wird.[5]

Täterforschung und Fallanalyse

Sogenannte "Profiler" rücken immer dann ins Blickfeld der Öffentlichkeit wenn Aufsehen erregende Serienmorde oder Gewaltverbrechen aufgeklärt werden sollen. Anhand der Tatmerkmalen sollen Fallanalytiker ein psychologisches Täterprofil entwerfen. Dabei unterscheidet sich die moderne Fallanalyse sowohl in der Praxis als auch in der Methodik sehr von Medienadaptionen wie Kino- und Fernsehfilmen. Forensische Gutachter und Psychiater verfügen – u. a. bei seriellem Sexualmord und Vergewaltigung – über zahlreiche echte Täterprofile und Deliktsberichte, mit deren Hilfe die Analyse Verdächtiger deutlich vereinfacht wurde. Auch die verbesserte interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen forensischen Arbeitsbereichen sowie Kooperationen auf internationaler Ebene (z. B. mit der amerikanischen Bundesbehörde FBI)haben dazu beigetragen, dass mittlerweile sehr viel mehr Wissen abrufbar ist und angewendet werden kann, als vor der flächendeckenden Verbreitung des Internet.[6]

In den USA hatte man bereits in den 70er und 80er Jahren damit begonnen, die Polizeipsychologen und Profiler John E. Douglas und Robert Ressler damit zu beauftragen, gefangene Serienmörder wie z. B. David Berkowitz, Jeffrey Dahmer, Ted Bundy, John Wayne Gacy und Edmund Kemper zu Befragen, um Erkenntnisse zu deren Vorgehensweise, Denkmustern und Motiven zu erhalten. In der ersten Ausgabe des Crime Classification Manual (1992) wurden Begriffe wie Serienmörder, Massenmörder und Rauschmörder ebenso definiert wie die einzelnen Phasen, die Mörder durchlaufen, mögliche Vorzeichen und psychologische Prozesse wie Aggressionsverschiebung, die zu Morden führen können, bei denen das Opfer stellvertretend für eine andere Person umgebracht wird.[7]

In Deutschland wird die sogenannte Operative Fallanalyse ("OFA") zur kriminologischen Aufklärung von Gewaltdelikten verwendet. Allen Verfahren, die der Fallanalyse dienen, sind auf der Annahme begründet, dass sich sowohl im Verhalten als auch im psychosozialen Kontext Gemeinsamkeiten bei unterschiedlichen Tätern feststellen lassen, aus denen sich Muster ableiten lassen. Aus diesem Grund sollte bereits bei der Analyse des Tatorts auf jedes Detail geachtet werden, da hier wichtige Informationen, die bei der Erstellung eines Tathergangs- und eines Täterprofils hilfreich sind, gefunden werden können.[8]

In der Täterforschung hat sich herausgestellt, dass (z. B. medikamentöse) Triebdämpfung, ohne begleitende Therapie, nicht zu positiven, dauerhaften Ergebnissen und Verhaltensänderungen führt.

Schuldfähigkeit

Im Rahmen eines Strafverfahrens ist (ggf. rechtspsychologisch) zu prüfen, inwieweit der/die Beschuldigte schuldfähig ist. Liegt eine krankhafte seelische Störung vor, kann die Schuldfähigkeit ausgeschlossen oder vermindert sein. Beim Vorliegen von Impulskontrollstörungen (z. B. Kleptomanie) wäre im Rahmen eines Gutachtens zu prüfen, ob eine Affekttat vorliegt.

In der Forensischen Psychologie, Kriminalistik, Kriminologie usw. wird der Begriff Sexualstraftäter benutzt. Unterschieden wird zwischen (sexuellen) Gewalttätern, (sexuellen) Missbrauchstätern und Tätern mit exhibitionistischen Handlungen.

Präventionsangebot für potenzielle Sexualstraftäter

Es gibt die Veranlagung zu abweichende sexuelle Vorlieben, auch Paraphilien genannt, unter denen zumindest ein Teil der Betroffenen leidet. Bei Menschen, die sich durch das Ausleben ihrer sexuellen Vorlieben strafbar machen würden, wie z. B. im Fall von Pädophilie, ist die Verhaltenskontrolle über den Sexualtrieb ein wichtiger Beitrag zur Prävention. Mittlerweile gibt es z. B. das therapeutische Angebote "Kein Täter werden" vom Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin an der Charité, Berlin,. Das Ziel des Angebotes besteht darin, sexuellen Missbrauchshandlungen an Kindern in einem Stadium vorzubeugen, in dem noch nichts vorgefallen ist.[9]

Die Nachfrage übersteigt das Angebot jedoch um ein Vielfaches. Die Finanzierung derartiger Präventionsangeboten war schon immer problematisch.[10] Die Haushaltsmittel wurden zuletzt für präventiven Kinderschutz kontinuierlich erhöht, so dass mittlerweile nicht mehr die Gefahr besteht, dass die Präventionsarbeit eingestellt werden könnte.[11]

Auch bei bereits straffällig gewordenen Tätern besteht die Möglichkeit der therapeutischen Hilfe, wenn sie den Wunsch haben, ihr Verhalten zu ändern. Psychiater sind zwar der Ansicht, dass Menschen von Paraphilien wie Pädophilie zwar nicht "geheilt" werden könnten, aber sehr wohl in der Lage seien zu lernen, wie sie ihre heimlichen Begierden kontrollieren und straffrei leben können.[5]

Literatur

  • Nikolaus Heim: Operation „Triebtäter“, Kastration als ultima ratio. Gespräche mit kastrierten Sexualtätern (= Forschungsergebnisse zur Sexualpsychologie. Band 8). Dr. Kovac, Hamburg 1998, ISBN 3-86064-673-7.
  • Jens Hoffmann, Cornelia Musolff (Hrsg.): Täterprofile bei Gewaltverbrechen. Mythos, Theorie, Praxis und forensische Anwendung des Profilings. Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg 2006, ISBN 978-3-540-68647-7.
  • Frank J. Robertz, Alexandra Thomas (Hrsg.): Serienmord. Kriminologische und kulturwissenschaftliche Skizzierung eines ungeheuerlichen Phänomens. Edition belleville, München 2004, ISBN 3-936298-09-2.
  • Eberhard Schorsch, Nikolaus Becker: Angst, Lust, Zerstörung: Sadismus als soziales und kriminelles Handeln (= Beiträge zur Sexualforschung. Band 78). Psychosozial-Verlag, Gießen 2000, ISBN 3-89806-048-9.
  • Eberhard Schorsch: Perversion als Straftat. Dynamik und Psychotherapie. 2. Aufl. Enke, Stuttgart 1996, ISBN 3-432-27212-X.
  • Jerome Endrass, Astrid Rossegger, Frank Urbaniok, Bernd Borchard (Hrsg.): Intervention bei Gewalt- und Sexualstraftätern. Risk-Management, Methoden und Konzepte der forensischen Therapie. MWV, Berlin 2012, ISBN 978-3-941468-70-2.
  • Klaus M. Beier (Hrsg.): Pädophilie, Hebephilie und sexueller Kindesmissbrauch. Die Berliner Dissexualitätstherapie. Springer, Berlin 2018, ISBN 978-3-662-56593-3.
  • Thomas Gruber: Sexuell deviantes Verhalten von Jugendlichen. Carl-Auer, Heidelberg 2018, ISBN 978-3-8497-0218-2.
  • Thomas Bliesner, Friedrich Lösel, Günter Köhnken (Hrsg.): Lehrbuch Rechtspsychologie. Hans-Huber, Bern 2014, ISBN 978-3-456-85411-3.
  • Hans-Dieter Schwind: Kriminologie und Kriminalpolitik. Eine praxisorientierte Einführung mit Beispielen. 23. Aufl. C.F. Müller, Heidelberg 2016. ISBN 978-3-7832-0047-8.

Einzelnachweise