Konvention des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten
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Titel (engl.): | Council of Europe Convention on Access to Official Documents |
Abkürzung: | Tromsø-Konvention |
Datum: | 18. Juni 2009 |
Inkrafttreten: | 1. Dezember 2020 |
Fundstelle: | SEV 205 |
Vertragstyp: | Multinational |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
Unterzeichnung: | 18 |
Ratifikation: | 11 Aktueller Stand |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung. |
Die Tromsø-Konvention, auch bekannt als Konvention des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten, ist ein 2009 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag, der im Dezember 2020 in Kraft getreten ist.
Sie regelt als erstes völkerrechtliches Instrument ein allgemeines Recht auf den Zugang zu amtlichen Dokumenten der öffentlichen Verwaltung. Eine Beschränkung des Rechts ist nur zulässig, wenn sie bestimmten Interessen wie der öffentlichen Sicherheit, der Verteidigung oder dem Schutz der Privatsphäre dient.[1]
Die Konvention setzt Mindeststandards fest, die bei der Bearbeitung von Anträgen über den Zugang zu amtlichen Dokumenten (Form und Gebühren für Zugang zu amtlichen Dokumenten), bei der Beantwortung von Anfragen sowie bei weiteren Maßnahmen zu berücksichtigen sind.
Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein haben die Konvention bisher noch nicht unterzeichnet.[2] Auf der 27. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder (IFK) 2013 forderten diese mehrheitlich eine Ratifizierung durch Deutschland;[3] die Bundesregierung hat sich nichtsdestotrotz gegen eine Unterzeichnung ausgesprochen.[4] Die 41. IFK forderte am 3. November 2021 in einer Entschließung die Bundesregierung auf, die Tromsø-Konvention in der neuen Legislaturperiode zu unterzeichnen und das Ratifizierungsverfahren einzuleiten.[5] Das Abkommen war am 1. Dezember 2020 infolge der im Mai 2020 erfolgten Ratifizierung durch den zehnten Staat, die Ukraine, ohne deutsche Beteiligung in Kraft getreten.[6]
Vertragsparteien
Die Vertragsstaaten der Tromsø-Konvention sind:[2]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Gesamtverzeichnis. Abgerufen am 28. September 2021.
- ↑ 2.0 2.1 Gesamtverzeichnis. Abgerufen am 28. September 2021.
- ↑ Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Fragen zur Tromsø-Konvention des Europarates sowie weitere Fragen zu Europaratsübereinkommen. 2016, S. 4 (bundestag.de [PDF]).
- ↑ Transparency International Deutschland e.V: Informationsfreiheit im Völkerrecht: Bundesregierung will Tromsö-Konvention nicht beitreten. Abgerufen am 6. Dezember 2020.
- ↑ Entschließung der 41. IFK vom 3. November 2021 zur Tromsø-Konvention. Abgerufen am 25. November 2021.
- ↑ Ukraine has ratified the Council of Europe Convention on Access to Official Documents. In: Europarat. Abgerufen am 5. Juni 2020 (Lua error in Module:Multilingual at line 149: attempt to index field 'data' (a nil value).).
- ↑ Council of Europe Office in Ukraine: Ukraine has ratified the Council of Europe Convention on Access to Official Documents. Europarat, 20. Mai 2020, abgerufen am 9. Juni 2020 (Lua error in Module:Multilingual at line 149: attempt to index field 'data' (a nil value).).