Ulrich Kartzke (* 2. Juni 1958[1] in Berlin) ist ein deutscher Jurist und seit Anfang Juli 2012 Richter am Bundesgerichtshof.[2]
Leben
Kartzke begann 1988 im höheren Justizdienst des Landes Bayern seine juristische Karriere. 1990 promovierte er zum Thema Scheinehen zur Erlangung aufenthaltsrechtlicher Vorteile.[3] Er war zunächst als Regierungsrat im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und als Staatsanwalt eingesetzt. 1991 wurde er zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt und von 1991 bis 1994 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. 1994 wurde er zum Richter am Landgericht München I ernannt. Ab 1997 war er dann für fünf Jahre wieder im Staatsministerium der Justiz tätig. 2002 wurde er Richter am Oberlandesgericht München und gehörte dort zwei Zivilsenaten an, die sich mit gewerblichem Rechtsschutz und Kartellrecht befassten. 2003 wurde er stellvertretender Vorsitzender dieser beiden Senate des Oberlandesgerichtes. 2012 wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dort dem VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes zugewiesen, der für Bau- und Architektenrecht zuständig ist.
Weblinks
- Pressemitteilung der bayerischen Staatsregierung vom 29. März 2012 zur Wahl zum Richter am BGH (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im August 2019. Suche in Webarchiven.)
Einzelnachweise
- ↑ Deutscher Richterbund (Hrsg.): Handbuch der Justiz 2008/2009. R.v. Decker, 2008, ISBN 978-3-7685-0907-7, S. 87.
- ↑ Neue Richterin und neuer Richter am Bundesgerichtshof Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 105/2012 vom 2. Juli 2012.
- ↑ Eintrag zu Ulrich Kartzke im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Personendaten | |
---|---|
NAME | Kartzke, Ulrich |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist, Richter am Bundesgerichtshof |
GEBURTSDATUM | 2. Juni 1958 |
GEBURTSORT | Berlin |