Untergesetzliche Normsetzung ist die Setzung von Rechtsnormen durch die öffentliche Verwaltung, die in der Normenhierarchie unterhalb des förmlichen Gesetzes stehen, also Rechtsverordnungen, Erlasse und Satzungen.
Voraussetzung ist nach dem Vorbehalt des Gesetzes eine entsprechende Ermächtigung in einem förmlichen Gesetz, das hinreichend bestimmt gefasst ist. Der Parlamentsvorbehalt (d. h. inhaltlich: die Wesentlichkeitstheorie) ist zu beachten. Anderenfalls ist die Satzung oder die Rechtsverordnung verfassungswidrig.