Die Verbreitung pornographischer Inhalte stellt in der Deutschland unter bestimmten Umständen eine Straftat dar; sie wird nach § 184 des Strafgesetzbuches mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet.
Das Gesetz zielt darauf ab, dass pornografische Inhalte, etwa Zeitschriften, Fotografien, Filme nicht ohne Erlaubnis ihrer Sorgeberechtigten an Minderjährige gelangen können (z. B. in Läden oder im Internet). Außerdem schützt es davor, dass Erwachsene unaufgefordert pornografischem Material ausgesetzt sind.
Besondere Inhalte
Nach § 184a StGB wird die Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte bestraft.
Gegen Kinderpornografie richtet sich § 184b StGB, gegen Jugendpornografie § 184c StGB.