Als Verfassungsgrundsätze bezeichnet man allgemein anerkannte Regelungen in einem Staat, die in dessen Verfassung verankert sind oder sich aus dem Inhalt der Verfassung ableiten lassen. Die Verfassungsgrundsätze, die manchmal auch Staatsziele heißen, drücken fundamentale wehrhafte Prinzipien aus, die die Verfassung im Ganzen prägen. Sie finden sich in der deutschen Verfassung in den Artikeln 1, 20 und 20a GG. Artikel 79 III GG („Ewigkeitsklausel“) schützt Artikel 1 GG und Artikel 20 GG vor jeder Änderung.
Ändern sich im Laufe der Zeit die Moralvorstellungen einer Gesellschaft, kann es zur Forderung nach Neuaufnahmen von entsprechenden Verfassungsgrundsätzen kommen. In Deutschland etwa geschah dies zuletzt durch die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz (Art. 20a).