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Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung

From Wickepedia
Basisdaten
Titel: Siebenundzwanzigste Verordnung
zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Kurztitel: Verordnung über Anlagen
zur Feuerbestattung
Abkürzung: 27. BImSchV
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 4 Abs. 1, § 19 Abs. 1,
§ 23 Abs. 1 BImSchG a. F.
Rechtsmaterie: Umweltrecht
Fundstellennachweis: 2129-8-27
Erlassen am: 19. März 1997
(BGBl. I S. 545)
Inkrafttreten am: 1. Mai 1997
Letzte Änderung durch: Art. 10 VO vom 2. Mai 2013
(BGBl. I S. 973, 1020)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
2. Mai 2013
(Art. 11 VO vom 2. Mai 2013)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV) enthält immissionsschutzrechtliche Bestimmungen zur Luftreinhaltung beim Betrieb von Krematorien. Sie gilt nur für Anlagen zur Einäscherung des menschlichen Leichnams. Tierkrematorien werden von dieser Verordnung nicht erfasst.

Wesentliches Ziel der Verordnung ist es, den Austritt von Luftschadstoffen aus den Schornsteinen der Krematorien zu reduzieren. Um dies zu erreichen, schreibt sie verbindliche Emissionsgrenzwerte für Staub, Kohlenstoffmonoxid und organische Stoffe sowie für Dioxine und Furane vor. Krematorien in Deutschland sind daher mit modernen Rauchgasreinigungsanlagen ausgerüstet. Darüber hinaus sieht die Verordnung regelmäßige Messungen und Überwachungspflichten vor.

Quecksilber aus Krematorien

Bei der Einäscherung von Zahnplombenträgern verflüchtigt sich das in den Amalgamplomben enthaltene Quecksilber. Die Quecksilbermenge pro Leiche variiert stark: Der Massenanteil einzelner Amalgam-Füllungen beträgt in der Regel zwischen 0,1 und 1 g Quecksilber, in Einzelfällen bis zu 2 g.[1] Die Verordnung sieht keinen Grenzwert für Quecksilber vor, d. h. beim Bau und Betrieb von Krematorien sind grundsätzlich keine Quecksilberfilter vorgeschrieben, und ohne diese kann Quecksilber aus dem Schornstein in die Umgebungsluft gelangen.

Bei geplanten Neubauten wird daher von Umweltschutzverbänden,[2] Bürgerinitiativen,[3][4][5][6] Anwohnern,[7][8][9] und weiteren Akteuren[10][11] bisweilen die Sorge über eine erhöhte Quecksilberbelastung geäußert.

Das für die Verordnung zuständige Bundesumweltministerium sieht aus verschiedenen Gründen keine Notwendigkeit für einen Quecksilber-Grenzwert, unter anderem wegen einer zunehmenden Verwendung anderer Dentalwerkstoffe.[12] Sofern die Genehmigungsbehörde (in der Regel die Gemeinde) aufgrund der örtlichen Gegebenheiten gleichwohl den Einsatz von Quecksilberfiltern für erforderlich hält, kann sie jedoch solche Filter oder auch andere weitergehende Anforderungen für die Errichtung und den Betrieb von Krematorien vorschreiben (§ 13 der Verordnung).

Für eine Vielzahl kommunaler Krematorien werden solche Quecksilberfilter vorgeschrieben. Neben Flugstromverfahren mit verschiedenen Adsorbentien (z. B. Aktivkohle) werden Festbettfilter und Wäscher eingesetzt. Einfachere Abgasreinigungseinrichtungen, wie z. B. Gewebefilter, halten Quecksilber nicht zurück.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. [1]@2Vorlage:Toter Link/www.umweltberatung.at (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Verband österreichischer Umweltberatungsstellen, 17. Januar 2011. Abgerufen am 16. Oktober 2011.
  2. [2]@2Vorlage:Toter Link/www.bund-naturschutz.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Bund Naturschutz in Bayern e.V., Pressemitteilung vom 28. Januar 2005. Abgerufen am 16. Oktober 2011.
  3. [3] ATV, Hochgeladen auf YouTube am 13. Oktober 2010.
  4. [4] Durchblick - Zeitung für das Lautertal vom 27. Oktober 2009. Abgerufen am 26. Oktober 2011.
  5. [5] Freie Wählergruppe Vilseck, Pressearchiv. Abgerufen am 16. Oktober 2011
  6. [6] Webseite der Bürgerinitiative "Krematorium in Lindenberg - nein danke!". 3. Juni 2011.
  7. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 1. Juli 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.krematorium-gl.de Literaturrecherche zur Standortwahl eines Krematoriums in Bergisch Gladbach. Abgerufen am 8. Mai 2011.
  8. [7] Proteste gegen Neubau eines Krematoriums in Vöhringen. In: Augsburger Allgemeine vom 7. Mai 2009. Abgerufen am 7. August 2011.
  9. [8] Krematorium (in Sinsheim-Reihen) erhitzt Gemüter. In Heilbronner Stimme vom 30. Juni 2010. Abgerufen am 9. Oktober 2011.
  10. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 14. Juni 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dernekamp.de Private Webseite der Bauerschaft Dernekamp. Abgerufen am 14. August 2011.
  11. [9]@2Vorlage:Toter Link/www.fair-news.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Pressemitteilung des Entsorga-Magazins des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft vom 8. Juni 2010. Abgerufen am 14. August 2011.
  12. [10] (PDF-Datei; 123 kB) Schreiben BMU an Europ. Kommission, Frage Nr. 9. Abgerufen am 2. Januar 2011.

Weblinks