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Verordnung (EWG) Nr. 1408/71

From Wickepedia
Flagge der Europäischen Union

Verordnung  (EWG) Nr. 1408/71

Titel: Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern
Kurztitel: Wanderarbeitnehmerverordnung
Geltungsbereich: EWR und Schweiz
Rechtsmaterie: Sozialrecht
Grundlage: EWGV, insbesondere Art. 2, 7 und 51
Anzuwenden ab: 1. Oktober 1972
Ersetzt durch: Verordnung (EG) Nr. 883/2004
Außerkrafttreten: 1. Mai 2010
Fundstelle: ABl. L 149 vom 5.7.1971, S. 2–50
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung größtenteils außer Kraft getreten.
Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union beachten!

Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 ist eine – mit 30. April 2010 – außer Kraft getretene EU-Verordnung zur Koordinierung der verschiedenen Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten des EWR sowie der Schweiz. Sie wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 ersetzt.

Die Verordnung gewährt selbst keine Ansprüche (etwa auf Kranken- oder Arbeitslosengeld), sondern legt lediglich fest, nach welcher Rechtsordnung Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind und Leistungen erbracht werden. Dies soll Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit abbauen. Die Ausgestaltung der System der sozialen Sicherheit bleibt den Mitgliedstaaten selbst überlassen.

Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 hat für den Alltag der Unionsbürger eine erhebliche Bedeutung, da sie Bereiche wie Krankenversicherung, Arbeitslosigkeit und Rente regelt.

Aus der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 ergibt sich unter anderem die Einführung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), die den Auslandskrankenschein (Formular E111) ersetzt.

Die Durchführung dieser Verordnung wird in einer weiteren Verordnung geregelt (Nr. 574/72 (EWG), siehe unten).

Siehe auch

Weblinks