Versicherungsvertreter oder Versicherungsagent[1] ist ein Beruf, der auf eigene Rechnung für einen Versicherer ausgeübt wird. Angestellt bei der Versicherung ist der Versicherungsvermittler, welcher amtlich bestellt und zugelassen sein muss siehe § 59 Abs. 1 VVG.
Zur Situation in Österreich siehe Versicherungsagent (Österreich).
Provisionshöhen
Die Provisionhöhen variieren teilweise extrem, abhängig in welchem Verhältnis man zu dem Versicherer steht und welchen Umsatz man generiert. Firmengebundene Ausschließlichkeitsvertreter erhalten ca. 60 % der Vergütung eines freien Maklers, in Strukturvertrieben fängt man bei ca. 10 % an. Das am 6. August 2014 in Kraft getretene Lebensversicherungsreformgesetz hat die zillmerfähige Abschlussprovision in der Lebensversicherung von 40 auf 25 Promille herabgesenkt.[2]
Übliche Provisionshöhen sind:
- Private Krankenversicherung: 5–9 Monatsbeiträge + bis zu 2 % des Jahresbeitrages als Bestandspflegeprovision
- Lebensversicherungen: bis zu 25 Promille bezogen auf die Versicherungssumme + bis zu 2 % des Jahresbeitrages als Bestandspflegeprovision
- Sachversicherungen: bis zu 80 % des Erstjahresbeitrags bei 5-Jahresverträgen, in den Folgejahren 9–15 % des Folgebeitrages.
- Kfz.-Versicherungen: 3–12 % des Beitrages, sowohl als Abschlussprovision als auch als Bestandspflegeprovision
Einzelnachweise
- ↑ Duden – Versicherungsagent – Rechtschreibung, Bedeutung, Definition. In: duden.de. Abgerufen am 31. Januar 2019.
- ↑ [1] Versicherungsbote, 11. Dezember 2014.