Vorbehaltsaufgaben sind Tätigkeiten, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben bestimmten Berufsständen vorbehalten sind.
Beispiele
- Die Rechtsberatung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten ist im Allgemeinen Rechtsanwälten vorbehalten (§ 3 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung).
- Die Steuerberatung ist Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern sowie entsprechenden Unternehmen vorbehalten (§ 3 Steuerberatungsgesetz).
- Die Testierung von Jahresabschlüssen bei großen Kapitalgesellschaften ist Wirtschaftsprüfern und entsprechenden Unternehmen vorbehalten (§ 319 Abs. 1 Satz 1, 2 i. V. m. § 267 Abs. 3 HGB).