Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz über das Nationale Waffenregister |
Kurztitel: | Waffenregistergesetz |
Abkürzung: | WaffRG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Gewerberecht |
Fundstellennachweis: | 7133-6 |
Erlassen am: | 17. Februar 2020 (BGBl. I S. 166, 184) |
Inkrafttreten am: | 1. September 2020 |
GESTA: | B063 |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Waffenregistergesetz enthält die Bestimmungen zum Nationalen Waffenregister in Deutschland. Damit können Waffenbehörden den vollständigen Lebensweg von Waffen und wesentlichen Teile zurückverfolgen[1] und sich untereinander über die verarbeiteten Daten austauschen. Das Waffenregistergesetz wurde am 17. Februar 2020 erlassen und ersetzt das Nationale-Waffenregister-Gesetz mit Wirkung vom 1. September 2020. Waffenhersteller und Waffenhändler werden grundsätzlich verpflichtet, ihren Umgang mit Waffen den Behörden elektronisch anzuzeigen.
Einzelnachweise
- ↑ amtliche Begründung auf BT-Drs. 19/13839