Wenigermiete.de ist eine Ende 2016 gegründete Online-Plattform der Conny GmbH zur Durchsetzung von Mieterrechten.[1][2] Das Unternehmen ist laut Stiftung Warentest einer der größten Durchsetzer der Mietpreisbremse[3] und hat zahlreiche Rechtsfragen zum Umfang der Kompetenzen von Legal-Tech-Unternehmen im Bereich des Verbraucherschutzes aufgeworfen.[4][5] Im November 2019 entschied der Bundesgerichtshofs dazu, dass ein Online-Unternehmen Rechtsansprüche von Mietern mit einer Inkassolizenz auf Erfolgshonorarbasis durchsetzen darf.[6] Das Verfahren stand exemplarisch für die Frage, ob sich moderne digitale Formen der Rechtsdurchsetzung neben herkömmlichen Kanzleien etablieren können.[7]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Stuttgarter Zeitung, Stuttgart Germany: Online-Start-up: Neues Internetportal verärgert Hausbesitzerverein. Abgerufen am 7. November 2019.
- ↑ Digitalisierung in der Justiz - Wie Algorithmen Juristen ersetzen. Abgerufen am 7. November 2019.
- ↑ Mietpreisbremse: Wie Sie sich gegen zu hohe Mieten wehren. In: Test.de. Stiftung Warentest, abgerufen am 7. November 2010.
- ↑ Felicitas Wilke: Wer den Verbrauchern am besten hilft. Abgerufen am 7. November 2019.
- ↑ dpa: Verbraucherportale in Grauzone: Wenigermiete.de vor BGH: Mit wenigen Klicks zu seinem Recht? In: Die Zeit. 16. Oktober 2019, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 7. November 2019]).
- ↑ bundesgerichtshof.de: Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters „Lexfox“ mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (hier: Verfolgung von Ansprüchen aus der „Mietpreisbremse“). Abgerufen am 29. Dezember 2019.
- ↑ Michael Fabricius: Wenn Verbraucher per Algorithmus zu ihrem Recht kommen. 17. Oktober 2019 (welt.de [abgerufen am 7. November 2019]).