Unter Wertbegründung (auch Wertbeeinflussung) versteht man im Rechnungswesen die Vorgabe, dass in einem Jahresabschluss Informationen zu Sachverhalten, die erst nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, nicht in diesem berücksichtigt werden dürfen. Die Wertbegründung gehört zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.
Beispiel
Während ein Druckerhersteller noch beim Aufstellen der Bilanz 2005 zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2005 ist, erfährt dieser im April 2006, dass die Drucker, die er im Februar 2006 produziert und ausgeliefert hat, einen Softwarefehler haben. Da es sich hierbei um eine wertbegründende Information handelt, darf der Hersteller diese nicht in der Bilanz 2005 berücksichtigen.