Nach der geläufigen Terminologie unterscheidet man Mengensteuern (englisch: specific taxes) und Wertsteuern (eng.: ad valorem taxes).
Eine Wertsteuer ist eine Steuer auf den Preis des betrachteten Gutes bzw. den Wert einer Transaktion und nicht auf die gekaufte Menge. Wertsteuern werden als prozentuale Aufschläge oder Abschläge von Umsatz, Einkommen oder Zollwert erhoben. Wird ein Gut zum Beispiel mit einem Umsatzsteuersatz von τ (sprich: tau) belastet, ergibt sich ein Konsumentenpreis von Wertsteuern haben den Vorteil, dass sie mit der inflationsbedingten Rate der Geldgrößen mitwachsen. Dies ist bei den Mengensteuern nicht der Fall. Um die Inflationsrate auszugleichen sind also keine Steuererhöhungen notwendig, die von der Politik schwer zu vermitteln sind. Deswegen sind die bedeutenden Steuern heutzutage Wertsteuern.
Bei progressiven Steuern ist der beschriebene Aufkommenseffekt noch ausgeprägter. So kann der Legislative sogar „Steuersenkungen“ verkünden, bei denen er nur jene Mehreinnahmen zurückgibt, die in den Vorjahren durch die kalte Progression eingenommen worden sind.
Zu unterscheiden sind Bruttowertsteuern und Nettowertsteuern. Während bei Bruttowertsteuern die Steuer von der Bemessungsgrundlage abgezogen wird, wird bei Nettowertsteuern die Steuer zur Bemessungsgrundlage hinzuaddiert. Die Umsatzsteuer ist eine Nettowertsteuer und beträgt in Deutschland aktuell 19 %. Das entspricht einer Bruttowertsteuer in der Höhe von rund 15,97 %. Ein Steuersatz von 19 % auf den Nettowert entspricht also einem Steuersatz von 15,97 % vom Bruttowert. Demgegenüber gehört die Einkommensteuer zur Gruppe der Bruttowertsteuern. Für die Umrechnung zwischen Bruttowertsteuer und Nettowertsteuer gilt die Formel: