Die Sorgerechtsvollmacht ist eine Form der Vollmacht, mit der ein Elternteil das Sorgerecht bei gemeinsamem Sorgerecht auf den anderen Elternteil übertragen kann, so dass dieser in einzelnen Teilen, etwa Gesundheitssorge oder Schulangelegenheiten, alleine entscheiden kann. Eine solche Vollmacht kann – wie grundsätzlich jede andere Vollmacht auch – jederzeit widerrufen werden. Die Einrichtung einer Sorgerechtsvollmacht stellt bei strittigen Eltern auch eine Alternative zur Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den betreuenden Elternteil nach § 1671 BGB dar.[1][2]
Mit einer Sorgerechtsvollmacht können die sorgeberechtigten Elternteile auch ihre Wünsche schriftlich fixieren, wer das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder übernehmen soll, sollten die Eltern dieses aufgrund eines schweren Unfalls, Krankheit, Auslandsaufenthalts usw. nicht mehr ausüben können. Die Sorgerechtsvollmacht ist nicht an den Todesfall der Eltern gebunden.[3][4][5]
Die Sorgerechtsverfügung ist demgegenüber eine letztwillentliche Erklärung für den Todesfall.
Einzelnachweise
- ↑ Kanzlei Senol: Nutzen und Vorteil einer Sorgerechtsvollmacht.
- ↑ Kanzlei Andrae: Erteilung einer umfassenden Sorgerechtsvollmacht kann Entzug des Sorgerechtes verhindern.
- ↑ Notar Heinig: Sorgerechtsvollmacht.
- ↑ Sorgerechtsverfügung und Sorgerechtsvollmacht.
- ↑ Finanztip: Sorgerechtsverfügung und -vollmacht.