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Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung | Unabhängiges Beratungsorgan | ||
Aufsicht | Wissenschaftsministerium (dzt.: bmwfw) | ||
Gründung | 2003 (§ 119 UG 2002) | ||
Hauptsitz | Wien 9., Liechtensteinstraße 22A | ||
Leitung | Antonio Loprieno (Vorsitzender); Nikolaus Possanner (Generalsekretär) | ||
Website | www.wissenschaftsrat.ac.at |
Der Wissenschaftsrat (inoffizielle Eigenbezeichnung auch: Österreichischer Wissenschaftsrat) ist das zentrale Beratungsgremium des Bundesministers für Wissenschaft, der gesetzgebenden Körperschaften und der Universitäten in den Angelegenheiten des Universitätswesens und in Fragen der Wissenschaftspolitik und der Kunst. Der Wissenschaftsrat wurde auch eingerichtet als Beobachtungs- und Analysestelle des österreichischen Universitäts- und Wissenschaftssystems unter Bedachtnahme auf europäische und internationale Entwicklungen sowie Erarbeitung von Vorschlägen zu dessen Weiterentwicklung.
Organisation
Der Wissenschaftsrat wurde mit dem Universitätsgesetz 2002 (UG) eingerichtet (VII. Teil, § 119)[1] und 2003 installiert.
Der Wissenschaftsrat setzt sich aus zwölf Mitgliedern aus unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft, insbesondere aus Wissenschaft und Kunst, aber auch aus Wirtschaft und Industrie, zusammen. Die Mitglieder sind sowohl inländische als auch ausländische, durch individuelle wie institutionelle Erfahrungen ausgewiesene Experten. Den Vorsitz führt seit Anfang 2016 Antonio Loprieno, der Jürgen Mittelstraß ablöste, seine Amtszeit ist bis Ende 2021 vorgesehen.[2] Nikolaus Possanner leitet interimistisch die Geschäftsstelle.
Arbeitsweise
Der Wissenschaftsrat erarbeitet seine Vorschläge in der Form von Empfehlungen und Stellungnahmen. Diese sind gemäß Gesetz auch zu veröffentlichen. Darüber hinaus legt der Wissenschaftsrat dem Nationalrat alle drei Jahre einen Tätigkeitsbericht vor.[3]
Der österreichische Wissenschaftsrat versteht sich „als unabhängiges, sachkundiges Beratungsorgan mit dem Recht zur Eigeninitiative, das seine Expertise zur Optimierung des österreichischen Wissenschafts- und Universitätssystems zur Verfügung stellt. Angesichts von nunmehr [zu der Zeit] 21 autonomen Universitäten in Österreich sieht sich der Österreichische Wissenschaftsrat als Relais und Vertrauen stiftender Mittler, der die Entwicklung des österreichischen Wissenschaftssystems, insbesondere des Universitätssystems, kritisch begleitet und Fehlentwicklungen etwa durch einseitige Profillagen oder strukturelle Mängel aufzeigt und sie in Chancen zu verwandeln sucht.“
Stellungnahmen
Seit seiner Einrichtung im Jahr 2003 hat der österreichische Wissenschaftsrat viele Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen erarbeitet aber auch zu diversen aktuellen Fragen Material gesammelt und veröffentlicht:
- 2004: vier Stellungnahmen (u. a. zu Haftungsfragen des UG 2002; Vorziehprofessuren als Anreizsystem; Leistungsindikatoren)
- 2005: sechs Stellungnahmen (u. a. zu Mitteleuropäisches Wissenschaftszentrum Wien; Leistungsvereinbarung)
- 2006: vier Stellungnahmen (u. a. zu Ausgestaltung des Doktoratsstudiums; Eckpunkte zur österreichischen Wissenschafts- und Forschungsentwicklung; Einrichtung eines European Institute of Technology (EIT))
- 2007: sechs Stellungnahmen (u. a. zu Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses; Neuordnung des Universitätszugangs; Exzellenzentwicklung in der österreichischen Wissenschaft)
- 2008: sechs Stellungnahmen (u. a. zu Erweiterung der Mitverantwortung; Einführung von Zulassungsregelungen in den Master- und Doktoratsstudien; Nationaler Qualifikationsrahmen; Entwicklung eines hochschulpolitischen Planungsrahmens)
- 2009: (u. a. zu Kunstuniversitäten)
Weblinks
Siehe auch
- Rat für Forschung und Technologieentwicklung, Beratungsorgan der Bundesregierung
Einzelnachweise
- ↑ § 119 Universitätsgesetz 2002
- ↑ Die Räte, wissenschaftsrat.ac.at (abgerufen 7. Februar 2017).
- ↑ Z.B.: Tätigkeitsbericht des Österreichischen Wissenschaftsrates über die Jahre 2004 und 2005 (PDF, 979 kB; auf parlament.gv.at).