Wolfgang Engelhard (* 6. April 1956 in Hamburg) ist ein deutscher Jurist und war bis zum 30. September 2020 Richter am Bundessozialgericht.
Leben
Engelhard schloss 1981 das Studium der Rechtswissenschaften mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung ab. Nach der Großen Juristischen Staatsprüfung 1984 war er von Mai 1985 bis August 1993 Justiziar des AOK-Landesverbandes Hamburg und der AOK Hamburg.
Ab September 1993 war Engelhard Richter am Sozialgericht Hamburg, wo er 1997 Vorsitzender einer Kammer für Vertragsarztrecht wurde. 1999 wurde er an das Landessozialgericht Hamburg abgeordnet und im August 2003 zum Richter am Landessozialgericht ernannt.
Am 13. März 2008 wurde Engelhard vom Richterwahlausschuss zum Richter am Bundessozialgericht gewählt. Diese Tätigkeit trat er am 1. August 2008 an. Das Präsidium des Gerichts teilte Engelhard zunächst dem für das Vertragsarztrecht zuständigen 6. Senat zu.[1] Zuletzt gehörte er dem 1. Senat – gesetzliche Krankenversicherung – an.[2]
Zum 1. Oktober 2020 ist Wolfgang Engelhardt in den Ruhestand getreten.[3]
Engelhard ist Mitautor von Kommentaren zum SGB IV und SGB V.
Einzelnachweise
- ↑ Medieninformation des BSG Nr. 38/08 vom 1. August 2008
- ↑ Geschäftsverteilungsplan August 2020
- ↑ Richter am Bundessozialgericht Wolfgang Engelhard tritt in den Ruhestand. Bundessozialgericht, 1. Oktober 2020, abgerufen am 1. Oktober 2020.
Personendaten | |
---|---|
NAME | Engelhard, Wolfgang |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist und Richter am Bundessozialgericht |
GEBURTSDATUM | 6. April 1956 |
GEBURTSORT | Hamburg |