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Wolfgang Heine

From Wickepedia
File:WP Heine Wolfgang.jpg
Wolfgang Heine

Wolfgang Heine (* 3. Mai 1861 in Posen; † 9. Mai 1944 in Ascona, Tessin) war ein deutscher Jurist und Politiker (SPD), langjähriges Mitglied des Reichstages, Ministerpräsident des Freistaates Anhalt und preußischer Landesminister.

Ausbildung und Beruf

Heine lernte als Sohn des Gymnasialdirektors Otto Heine (1832–1906) von 1867 bis 1869 an Privatschulen in Weimar und Hirschberg mit anschließendem Besuch des Gymnasiums in Breslau. In den Jahren 1879 bis 1884 studierte Heine in Breslau, Tübingen und Berlin zunächst Naturwissenschaften und später Rechtswissenschaften. Dazwischen leistete er 1882 und 1883 seinen Militärdienst. Heine war von 1881 bis zu seinem Ausschluss 1897 Mitglied des völkisch-nationalistischen Vereins Deutscher Studenten. Er war Vorsitzender des Breslauer VDSt, trat für diesen als Redner auf und war Mitarbeiter der Vereinszeitschrift Kyffhäuser-Zeitung.[1] Nach dem ersten juristischen Staatsexamen war er von 1884 bis 1889 Referendar im preußischen Justizdienst. Parallel studierte er 1887 im staatswissenschaftlichen Seminar Adolph Wagners,[2] eines Vertreters der Historischen Schule der Nationalökonomie und sogenannten Kathedersozialisten. Nach dem 1889 abgelegten Assessorexamen praktizierte Heine bis 1918 als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin. Er trat oft als Verteidiger in politischen Prozessen auf, vor allem für sozialdemokratische Angeklagte. So verteidigte er 1896 bis 1897 Ignaz Auer (und Genossen), die Angeklagten im Zusammenhang mit den Straßenunruhen in Berlin-Moabit (1910/11) und 1912 bis 1913 Julian Borchardt.

Nach seinem Ausscheiden aus der Regierung 1920 nahm er wieder seine Anwaltstätigkeit auf. Ab 1923 führte Heine zusammen mit dem jüdischen Rechtsanwalt Alfred Karger eine Anwaltskanzlei in Berlin. Zu ihren Klienten zählte Else Heims in ihrem Scheidungskampf mit Max Reinhardt.[3] 1924 vertrat Heine zusammen mit Otto Landsberg, Rechtsanwalt und ebenfalls SPD-Mitglied, vor dem Landgericht Magdeburg den Nebenkläger Friedrich Ebert im Prozess wegen Beleidigung des Reichspräsidenten.[4] Gemeinsam mit Max Alsberg und Rudolf Dix vertrat er im Caro-Petschek-Prozess, einem der aufwändigsten Strafprozesse in der Endphase der Weimarer Republik, erfolgreich den Angeklagten Nikodem Caro.[5]

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten floh Heine im Alter von 72 Jahren in die Schweiz.[6] Sein früherer Anwaltskollege Karger schrieb später, dass Heine im Vorfeld gewarnt worden war, dass er auf der Liste zu verfolgender Nazigegner stand. Ein Grund für diese Verfolgung, neben den vielen Prozessen, die er als Anwalt gegen Nationalsozialisten geführt hatte, war laut Karger, auch ein Erlass Heines vom 1. November 1919, den er als preußischer Innenminister unterzeichnete. Mit diesem Erlass hatte Heine die Ausweisung jüdischer Flüchtlinge, Migranten und Arbeitskräfte, die im Zuge des Ersten Weltkriegs nach Preußen gekommen waren, aufgehoben.[7][8] Als Heine 1944 in Ascona starb, schrieb Karger in einem Nachruf: „Er, der aus anderem Lager kam, war ein uneigennütziger Kämpfer gegen die Zurücksetzung des Judentums. Mit einem Federstrich gewährte er Tausenden von Juden aus Russland und Polen das dauernde Niederlassungsrecht und freie Arbeitsmöglichkeit in Preussen, hunderten von Rechtsanwälten das ihnen zu Unrecht vorenthaltene Notariat.“[9]

Politisches Wirken, öffentliche Ämter und Mandate

File:Hermann Struck Grafik JMBerlin GDR 77 13 0.jpg
Wolfgang Heine, Radierung von Hermann Struck

Bereits 1887 trat Heine der SPD bei. Er galt als einer der wichtigsten Rechtsexperten der Partei. In den Jahren 1898 bis 1918 war er Mitglied des Reichstags, zunächst als Abgeordneter des 3. Berliner Wahlkreises, ab 1912 für den Reichstagswahlkreis Herzogtum Anhalt 1. Erhebliche Bedeutung hatte Heine für die Formulierung der sozialdemokratischen Position bei den Beratungen zum Reichsvereinsgesetz. In diesem Zusammenhang führte er im Auftrag des Parteivorstandes eine Umfrage zur Handhabung des bisherigen Vereinsrechts („Vereinsenquete“) durch. Daneben gab er juristische Einschätzungen zu zentralen innenpolitischen Themen, etwa zur Zabern- oder Daily-Telegraph-Affäre, ab. Außerdem äußerte er sich im innerparteilichen Streit zur Budgetfrage.'[A 1] Im November 1917 nahm er an der Berner Zusammenkunft zur Besprechung der Gestaltung der Völkerbeziehungen nach dem Kriege teil.[10]


Nach der Novemberrevolution 1918 bis Juli 1919 war Heine Vorsitzender des Staatsrats (Regierungschef) des Freistaates Anhalt und parallel vom 27. November 1918 bis März 1919 Mitglied des preußischen Rats der Volksbeauftragten mit Zuständigkeit für Justiz. Im Januar 1919 wurde er in die Weimarer Nationalversammlung gewählt. Von März 1919 bis März 1920 war er preußischer Innenminister (Kabinett Hirsch). In dieser Zeit war er einer der führenden Köpfe des rechten Flügels der SPD.

Für Heine hatte in seinen Ämtern die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Zweifel Vorrang vor dem demokratische Umbau der Verwaltung. Die während des Kaiserreichs eingesetzten Landräte amtierten unangefochten weiter. Wenn örtliche Arbeiterräte sich über deren republikfeindliches Verhalten beschwerten, wies Heine die Klagen meist ab oder ignorierte sie. Selbst bei Rücktrittsgesuchen konservativer Landräte bat Heine sie in der Regel, im Interesse der „öffentlichen Ordnung“ im Amt zu bleiben. Ebenso wies Heine Beschwerden von lokalen Arbeiterräten über den Entzug der finanziellen Unterstützung durch die Gemeindeparlamente im Frühjahr 1919 zurück. Nach der Revolution dauerte es noch acht Monate, bis Heine die nach dem Dreiklassenwahlrecht gebildeten Kreis- und Gemeindevertretungen ablösen ließ. Außerdem tat er wenig, um die gegenrevolutionären Aktivitäten von Freikorps, etwa in Pommern, im Sommer 1919 zu bekämpfen.

Bezeichnend erscheint, dass die Verschwörer des Kapp-Putsches (März 1920) im Vorfeld ernsthaft erwogen, Heine, Reichswehrminister Gustav Noske und anderen führenden Persönlichkeiten des rechten Flügels der SPD Ämter in einer zukünftigen „nationalen“ Regierung anzubieten. Bei Beginn des Putsches zeigte sich, wie fahrlässig Noske und Heine bei der Abwehr der Gegenrevolution von Rechts gehandelt hatten, als erkennbar wurde, dass Militär und Verwaltung von republikfeindlichen Kräften durchsetzt waren. Eine Bedingung der Gewerkschaften zur Beendigung ihres Generalstreiks nach dem Ende des Putsches war die Entlassung von Noske und Heine. Dem kamen die beiden Minister durch ihre Rücktrittsgesuche zuvor. Auch wegen des Versagens der Behörden musste er nach dem Kapp-Putsch zurücktreten. Der Nachfolger Heines als preußischer Innenminister wurde Carl Severing, der die Demokratisierung der öffentlichen Verwaltung und insbesondere der Polizei vorantrieb.

Von 1923 bis 1925 war Heine Mitglied des mit dem Republikschutzgesetz eingerichteten Staatsgerichtshofs zum Schutze der Republik.[11]

Neben seiner politischen und juristischen Tätigkeit war Heine Autor zahlreicher juristischer und politischer Artikel. So war er Mitarbeiter der Sozialistischen Monatshefte, des Berliner Tageblatts und des Archivs für soziale Gesetzgebung und Statistik.

Privates

Wolfgang Heine hatte zwei Söhne: Walther (* 1890) und Volker (* 1900). Beide Söhne besuchten die Freie Schulgemeinde Wickersdorf, an deren Gründung Wolfgang Heine beteiligt war. Mit seinem Studiengefährten Hermann Bahr verbrachte Heine viel Zeit in literarischen Zirkeln Berlins, wo er auch Arno Holz und Johannes Schlaf kennenlernte.[12]

Veröffentlichungen

  • Das Leipziger Autodafé. Unjuristische Glossen eines Juristen. In: Moderne Dichtung, 2 (1890) #3, 565–568. (1. September 1890)
  • Hermann Bahrs sechzigster Geburtstag. In: Neues Wiener Journal, 8. Juli 1923, S. 5. (Online)
  • Berufsrichter und Volksrichter, in: Bozi, Alfred/Heinmann, Hugo (Hrsg.) Recht, Verwaltung und Politik im Neuen Deutschland, Stuttgart 1916, S. 54–71
  • Der Kampf um den Reigen. Vollständiger Bericht über die sechstägige Verhandlung gegen Direktion und Darsteller des Kleinen Schauspielhauses Berlin. Herausgegeben und mit einer Einleitung von Wolfgang Heine, Rechtsanwalt, Staatsminister a. D. Berlin: Ernst Rowohlt Verlag 1922.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Fußnoten

  1. Budgetfrage steht kurz für 'Frage der Budgetbewilligung' - die Frage, ob die jeweilige SPD-Fraktion für einen zur Abstimmung stehenden Landes- oder Staatshaushalt stimmen sollte. Sie wurde in der SPD auch im Kontext Revisionismus und Klassenkampf diskutiert (Wolfgang Heine Papers. Abgerufen am 23. Juni 2018.Gegen Budgetbewilligung. Abgerufen am 23. Juni 2018.)

Einzelnachweise

  1. Austritt 1885: Erich Hermann Bahr, Karl Beurle, Richard Fellner, Wilhelm Heine, Wolfgang Heine und Theodor Jaensch: Erklärung. Unverfälschte deutsche Worte, 3 (1885) #3, VIII. (1. Februar 1885)
  2. Hermann Bahr: Selbstbildnis. S. Fischer, Berlin, S. 177.
  3. Biographical Text on Alfred Karger. Alfred Karger Collection (AR 25330), S. 4ff. Leo Baeck Institut. Abgerufen am 14. August 2022.
  4. Der Prozess gegen Erwin Rothardt, Deutschland 1924. Lexikon der Politische Strafprozesse. Stiftung Kurt Groenewold. Abgerufen am 14. August 2022.
  5. LA Berlin F. Rep. 29-02-06 Nr. 237/1 Forum Anwaltsgeschichte e. V., abgerufen am 2. Januar 2020.
  6. Archiv der sozialen Demokratie: www.fes.de
  7. Brief von Alfred Karger an Senator Lipschitz, 19. Mai 1958. Alfred Karger Collection (AR 25330), S. 185ff. Leo Baeck Institut. Abgerufen am 14. August 2022.
  8. Nils Steffen, Cord Arendes (Hrsg.): Geflüchtet, unerwünscht, abgeschoben. Osteuropäische Juden in der Republik Baden. (1918–1923). Universitätsbibliothek Heidelberg, 2017. S. 55.
  9. Alfred Karger: Wolfgang Heine. In: Informaciones. Quito, 1944. Alfred Karger Collection (AR 25330), S. 20. Leo Baeck Institut. Abgerufen am 14. August 2022.
  10. socialhistory.org; zur Zusammenkunft siehe www.archivesportaleurope.net
  11. Wolfgang Heine Kiez e.V Dessau, abgerufen am 2. Januar 2020.
  12. Brief an Hermann Bahr, 7. Januar 1909, Nachlass Bahr, Österreichisches Theatermuseum