Die Wurzeltheorie ist eine Methode bei der Bewertung eines Unternehmens, nach der nur solche zukünftigen Entwicklungen, die sich zum Bewertungszeitpunkt noch nicht realisiert haben, aber schon im Kern („in der Wurzel“) angelegt sind, zu berücksichtigen sind.[1] Damit sind Tatsachen von der Berücksichtigung ausgeschlossen, die ihre Wurzeln erst in einem nach dem Bewertungsstichtag liegenden Zeitpunkt haben.[2] Als Wurzel sind Maßnahmen wie ein Umsetzungsbeschluss der Geschäftsführung des Unternehmens zu verstehen.[3] Angelegt ist eine Entwicklung, wenn sie für einen Sachverständigen schon erkennbar ist.[4]
Die Wurzeltheorie ist insbesondere bei der Berechnung von handelsrechtlichen Abfindungen und bei Unternehmenskäufen relevant und immer dann wichtig, wenn zwischen dem Bewertungsstichtag und der tatsächlichen Durchführung der Bewertung ein längerer Zeitraum liegt.
Einzelnachweise
- ↑ Rolf Sethe, Philipp Weber: Die Wurzeltheorie als Mittel zur Korrektur von Unternehmensbewertungen nach der Ertragswertmethode. In: GesKR 2/2010. 2010, abgerufen am 11. August 2015.
- ↑ Grundlegend Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. Januar 1973 - IV ZR 142/70, NJW 1973, 509 ff.
- ↑ Hopt, Klaus, in: ders., Merkt, Hanno, Baumbach, Adolf: Handelsgesetzbuch. 34. Auflage München 2010. Einleitung vor § 1, Rn. 36.
- ↑ Emmerich, Volker, in: ders., Habersack, Mathias (Hrsg.), Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 5. Auflage München 2008. § 305 AktG Rn. 56.